Steuerklasse 6 in Schulpraktikum?

2 Antworten

Ein Minijob ist es schon einmal ganz eindeutig nicht:

https://www.lexware.de/artikel/gehaltsabrechnung-so-rechnen-sie-praktikanten-richtig-ab/

Achtung: Da es sich bei diesem Praktikum um eine Beschäftigung zur Berufsausbildung handelt, kann ein vorgeschriebenes Vor- oder Nachpraktikum nicht als Minijob abgerechnet werden. Auch die sogenannte Gleitzonenregelung für die Abrechnung geringer Verdienste über der Minijobgrenze gilt für diese Praktikanten nicht.

Entgelt über 325 Euro :

es fallen ganz normal die üblichen prozentualen Beiträge zur Sozialversicherung an, die von Arbeitgeber und Praktikant zu gleichen Teilen zu tragen sind. Den Zusatzbeitrag bei der ( wohl vom Arbeitgeber ) "gewählten" GKV betrifft bezahlst Du alleine.

Den Rest kannst Du mit einem Brutto/Netto-Rechner abgleichen.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Ergo "ruht" Deine private Krankenversicherung, Du bist derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

http://www.fachabitur-nachholen.de/fachabitur-praktikum.html

Die Abrechnung per Lohnsteuerklasse 6 ist so vermutlich nicht korrekt - soweit dem Praktikumsgeber eine Steuer-ID vorgelegt wurde, so dass er Dich beim Finanzamt korrekt anmelden konnte.

Gegenfrage : übst Du evtl. noch einen zusätzlichen Minijob aus?

matziking 
Fragesteller
 29.08.2018, 19:34

Nein ich übe keinen anderen aus

matziking 
Fragesteller
 29.08.2018, 19:40

Aber heißt das ich bekomme jetzt auch eine neue Krankenkarte? weil ich bin nicht bei der AOK aber die Zahlen an die.

wilees  29.08.2018, 19:57
@matziking

Doch Du bist jetzt ( auch wenn es Dir nicht behagt ) über die AOK versichert da ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis besteht.

Ergo wirst Du mit der AOK Kontakt aufnehmen müssen, damit eine Versichertenkarte mit Bild erstellt werden kann.

Zum Thema Lohnsteuerklasse solltest Du einmal in der Lohnbuchhaltung nachfragen, wie es dazu kommt dass man Dich in LStKl. VI eingestuft hat - oder Du fragst beim zuständigen Finanzamt nach.

Hast Du Deine ID- Nummer nicht mitgeteilt?

Dann muss der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung