Steuererklärung zu spät
Ich habe im Jahr 2012 11 Monate in Österreich gelebt und darum keine Steuererklärung gemacht, weil ich dachte, es besteht für mich keine Pflicht dazu. Nun habe ich Anfang Juni 2014 doch noch die Steuererklärung abgegeben, weil ich durchgerechnet habe, dass es sich lohnt. Kann das Finanzamt eine Strafe erheben für die verspätete Abgabe, auch wenn sie mich nie zur Abgabe angemahnt haben? Lässt sich das Finanzamt mehr Zeit bei der Bearbeitung von verspäteten Erklärungen? Lohnt sich eine Nachfrage (kann ich so vielleicht auch die Strafe abwenden)?
2 Antworten
Eine Nachfrage lohnt sich auf jeden Fall, denn bei der Bearbeitung von Steuererklärungen im Finanzamt sitzen auch Menschen. Wenn du dich dort meldest und nach dem Ablauf fragst, entsteht ein persönlicher Kontakt und das ist durchaus vorteilhaft. Finanzbeamte haben sicherlich auch einen Ermessenspielraum, ob sie Verspätungszuschläge auferlegen oder nicht und wenn du dich meldest, zeugt das von persönlichem Interesse.
Zudem weißt du dann (vermutlich), womit du zu rechnen hast, auch zeitlich. Kann man pauschal nicht sagen, ob eine verspätet eingegangene Steuererklärung länger dort liegen wird oder nicht - hat auch mit dem Arbeitsaufkommen der Beamten zu tun und ich weiß nicht, ob die Erklärungen der Reihe nach nach Eingangsdatum bearbeitet werden oder ob aktuelle Unterlagen favorisiert werden. Ruf doch wirklich dort an. lg
Kann das Finanzamt eine Strafe erheben für die verspätete Abgabe
Eine Strafe im eigentlichen Sinne nicht - aber einen Verspätungszuschlag bis maximal 10% der festgesetzten Steuer. Und es kann - muß aber keineswegs.