Steuererklärung für Kleingewerbe und Privat - Was muss ich einreichen mit Elster?

3 Antworten

Kevin hat mir schon 90 % der Arbeit abgenommen. Dafür hat er auch schon ein DH bekommen.

1. Wie Kevin sagte "kleingewerbe gibt es nicht." Es ist ein Gewerbe mit Kleinunternehmerregelung.

2. Kleinunternehmer (nur der Ordnunghalber) sind nicht umsatzsteuer befreit, sondern die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Mag Dir als Korinthenkak..... vorkommen ist aber sehr wichtig.

3. Die Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung kannst Du mit Elster machen.

4. Die Anlage "G" für Dein Gewerbe. "N" wenn Du sonst Arbeitnehmer bist, aber die anderen Einkünfte hast Du ja verschwiegen.

Puzzleteil 
Fragesteller
 14.05.2015, 16:36

Danke für die Richtigstellung, wie man sieht hab ich davon keine Ahnung. Aber ist gut zu wissen! Ich bin Azubi. Dafür gilt dann wahrscheinlich auch Anlage N oder?

Puzzleteil 
Fragesteller
 14.05.2015, 16:52
@Puzzleteil

Und mein Gewerbe ist angemeldet, aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (Online-Verkauf). Stimmt dann noch Anlage G und N mit diesen neuen Informationen?

wfwbinder  14.05.2015, 16:55
@Puzzleteil

Ja, Anlage "N" für die Ausbildungsvergütung, die "G" für den Handel.

Ich war auch eine Zeitlang Kleinunternehmer und ich habe eine formlose Bilanz aus Umsätze und Ausgaben eingereicht und ich hatte keine Probleme. Du kannst auch die EÜR von Elster benutzen, aber soweit ich weiß, sollte man dies nur tun wenn man über 17.500€ Umsatz hat.

kevin1905  15.05.2015, 00:08

aber soweit ich weiß, sollte man dies nur tun wenn man über 17.500€ Umsatz hat.

Ab 17.500,- € ist sie zwingend vorgeschrieben, wenn man nicht bilanzierungspflichtig ist.

ich muss eine Steuererklärung für mein Kleingewerbe (Umsatzsteuerbefreit) abgeben und gleichzeitig auch meine private Erklärung.

Ugh ugh ugh!

  1. Es gibt keine Kleingewerbe!
  2. Umsatzsteuerbefreit ist der Kleinunternehmer nach § 19 UStG auch nicht.
  3. Umsatzsteuerthematik spielt bei der Einkommensteuer keine Rolle

Was muss ich alles ausfüllen?

  1. Du hast hast Einkünfte aus Gewerbebetrieb und wahrscheinlich aus nicht-selbständiger Arbeit. Also Anlage G, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand. GuV-Rechnung für dein Gewerbe nicht vergessen. Sämtliche Beleg über Betriebsausgaben sind beizufügen.
  2. Umsatzsteuererklärung ist ein anderes Thema, aber danach war nicht gefragt.
Ernsterwin  15.05.2015, 08:35

"Es gibt keine Kleingewerbe"

Ganz so ist es wohl doch nicht. Der Begriff Kleingewerbe wird nur oft anstelle des steuerrechtlichen Begriffs Kleinunternehmer gebraucht oder gar damit verwechselt - das ist beides falsch. Allerdings:

Gesetzliche Grundlage für Kleingewerbe ist § 1 Abs. 2 HGB (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/\_\_1.html). Demnach handelt es sich bei einem Kleingewerbe um ein Unternehmen, bei dem ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb entbehrlich ist. Das bedeutet, dass derjenige, der ein Kleingewerbe betreibt, trotz der fehlenden Kaufmannseigenschaft Unternehmer ist und vor allem von Erleichterungen in steuerlicher Hinsicht (Einnahme-Überschussrechnung statt Buchführungs- und Bilanzierungspflicht) profitiert.

Umsatzsteuerlich gibt es keine Erleichterungen für Kleingewerbetreibende, es sei denn, sie können die Regelungen des § 19 UStG für Kleinunternehmer nutzen.

kevin1905  15.05.2015, 11:20
@Ernsterwin

In den besagten Absatz steht nichts von Kleingewerbe! Warum auch, das gibt es nämlich nicht. Dort steht etwas von Handelsgewerbe.

Für die einkommensteuerrechtliche Einstufung ist es belanglos, ob der Mensch ein Klein- oder Regelunternehmer ist. Er hat in beiden Fällen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit.

Womit wir beim nächsten Punkt wären. Kleinunternehmer kann auch sein, wer kein Gewerbe betreibt, wie z.B. ein Arzt oder freier Journalist. Alles was im EStG unter § 18 fällt.

Auch eine Umsatzsteuerbefreiung wird nicht durch § 19 geregelt. Was umsatzsteuerfrei ist, steht in § 4.

Darum werde ich auch weiterhin jedesmal, wenn dieser Begriff hier auftaucht diesen aggressiv angehen, damit er endlich aus unserem Sprachgebrauch verschwindet. Der Grund dahinter ist vor allem der falsche Kontext und dass sich Unternehmer damit keinen Gefallen tun, Dinge falsch zu lernen.