Steuererklärung bei voller Erwerbsminderung und Nebenjob?
Hallo, ich beziehe Rente bei voller Erwerbsminderung und habe einen 450,-EUR-Job. Sollte ich eine Steuererklärung machen oder muss ich es sogar?
Danke!
3 Antworten
Die Renten werden besteuert.
Du solltest eine Steuererklärung abgeben, denn die Fianzämter bekommen von den Rentenversicherungsträgern Mitteilungen über die Rentenauszahlungen.
Da kann es passieren, dass dir vom FA aus dem nichts eine erhebliche Steuernachzahlung ins Haus flatert.
Insbesondere, wenn du neben der Rente noch weitere Einkommenssteuerpflichtige Einkünfte wie Miete, Betriebsrente, und CO hast.
Der Minijob ist aussen vor, wenn der Arbeitgeber die Pauschalabgabe/Versteuerung gewählt hat.
Die Rente unterliegt keinem Steuerabzug ist aber steuerpflichtiges Einkommen. Daher besteht Abgabepflicht.
Der Minijob ist außen vor, sofern er durch den Arbeitgeber pauschal versteuert ist. Ansonsten ist er in die Anlage N aufzunehmen und du darfst Werbungskosten ansetzen.
Auch Renten unterliegen einem Steuerabzug.
Renten sind steuerpflichtiges Einkommen gem. § 22 EStG aber sie unterliegen keinem Quellensteuerabzug.
Den gibt es AUSSCHLIEßLICH bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuer) und bei inländischen Banken erzielte Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer).
Für die anderen 5 Einkunftsarten besteht ja eben keiner und daher besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung (folgt aus § 25 EStG).
Steuer ergibt sich, siehe hier:
Als Rentner bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, solange Dich das FA nicht davon freistellt.
Auch Renten unterliegen einem Steuerabzug. Die Rentenstelle zieht jedoch die Steuer nicht ab. Zurzeit sind 76% der Rentenbezüge Steuerpflichtig.