Steuererklärung bei voller Erwerbsminderung und Nebenjob?

3 Antworten

Die Renten werden besteuert.

Du solltest eine Steuererklärung abgeben, denn die Fianzämter bekommen von den Rentenversicherungsträgern Mitteilungen über die Rentenauszahlungen.

Da kann es passieren, dass dir vom FA aus dem nichts eine erhebliche Steuernachzahlung ins Haus flatert.

Insbesondere, wenn du neben der Rente noch weitere Einkommenssteuerpflichtige Einkünfte wie Miete, Betriebsrente, und CO hast.

Der Minijob ist aussen vor, wenn der Arbeitgeber die Pauschalabgabe/Versteuerung gewählt hat.

Die Rente unterliegt keinem Steuerabzug ist aber steuerpflichtiges Einkommen. Daher besteht Abgabepflicht.

Der Minijob ist außen vor, sofern er durch den Arbeitgeber pauschal versteuert ist. Ansonsten ist er in die Anlage N aufzunehmen und du darfst Werbungskosten ansetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Griesuh  27.07.2018, 12:03

Auch Renten unterliegen einem Steuerabzug. Die Rentenstelle zieht jedoch die Steuer nicht ab. Zurzeit sind 76% der Rentenbezüge Steuerpflichtig.

kevin1905  27.07.2018, 14:44
@Griesuh

Auch Renten unterliegen einem Steuerabzug.

Renten sind steuerpflichtiges Einkommen gem. § 22 EStG aber sie unterliegen keinem Quellensteuerabzug.

Den gibt es AUSSCHLIEßLICH bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Lohnsteuer) und bei inländischen Banken erzielte Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer).

Für die anderen 5 Einkunftsarten besteht ja eben keiner und daher besteht Abgabepflicht zur Einkommensteuererklärung (folgt aus § 25 EStG).

Als Rentner bist Du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, solange Dich das FA nicht davon freistellt.