Steuerbescheid gleiche Voraussetzung - unterschiedliche Ergebnisse?

3 Antworten

Wieso "vom Mandanten"?

Bist Du Steuerberater?

kikuy 
Fragesteller
 19.04.2018, 09:51

ach nein quatsch, hat sich halt nur schön angehört das so zu schreiben

Helmuthk  19.04.2018, 14:45
@kikuy

Du weißt aber, dass Du nur für Angehörige ohne Entgelt tätig sein darfst?

. in beiden Jahren gab es eine Geringfügige Beschäftigung

Ich nehme an, dass es sich um einen sogenannten Minijob handelte. In der Regel übernimmt dabei der Arbeitgeber die Steuer pauschal. Einnahmen aus einem derartigen Minijob sind nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben, allerdings sind auch die damit in Zusammenhang stehenden Werbungskosten nicht abzugsfähig.

Bei einem Minijob ist aber auch eine Besteuerung nach Steuerabzugsmerkmalen möglich, dann handelt es sich um 'normalen' Arbeitslohn.

kikuy 
Fragesteller
 18.04.2018, 09:38

Was würden Sie mir empfehlen, wie ich nun vorgehen soll? Soll ich beim FA nachfragen, ob im 2 Jahr die Beschäftigung eventuell doch nicht notwendig ist?

Die WK beziehen sich nicht auf die Beschäftigung(außer pauschale), sondern auf die Zweitausbildung.

Oder kann es womöglich sein, dass falls ich nachfrage, der Steuerbescheid aus dem 1 Jahr verändert wird?

PatrickLassan  18.04.2018, 10:33
@kikuy

Das kann ich so nicht beurteilen. Wenn die Besteuerung des Minijobs nach Besteuerungsmerkmalen erfolgt ist, dann sind die Einnahmen daraus auch zu versteuern.

du schreibst: Mandant

Mandanten haben ausschl. Rechtsanwälte und Steuerberater ....

da weder ein Rechtsanwalt noch ein Steuerberater hier diese Frage stellen würde ......

hast du gegen § 5 StBerG verstoßen ....

kikuy 
Fragesteller
 19.04.2018, 09:52

gut, dann steuerpflichtiger.