Steuerberater lässt sich Zeit mit Steuererklärung- was kann ich tun?
Hallo zusammen, ich versuche es kurz und präzise:es geht um die Steuererklärung für 2012 die ich durch einen Steuerberater machen lasse,( ich bin selbständig). Ich bin dort seit drei Jaren Mandant.Alle erforderlichen Unterlagen habe ich Anfang Dezember 2013 ( Jaaa- ich weiß, sehr spät) meinem Steuerberater überlassen.Er sagte mir, es könne sein, dass die Erklärung erst Anfang Januar fertig wird, da er ein hohes Arbeitsaufkommen hat, weil viele Leute ihre Unterlagen erst jetzt eingereicht haben. Ende Januar habe ich dann mal nachgefragt, da hieß es dann es würde Mitte Februar werden... nun ist bald März und er arbeitet laut eigener Aussage immer noch daran... Dazu sei gesagt, dass er alle Unterlagen vorsortiert und chronologisch geordnet, abgeheftet und aufgeklebt von mir erhält und sich der Arbeitsaufwand bei einem Unternehmen das lediglich Rechnungen stellt und außer Portokosten keine zusätzlichen Ausgaben hat, in Grenzen hält.
So, mir ist natürlich klar, dass ich die Unterlagen verdammt spät im Jahr eingereicht habe, aber das das jetzt noch ganze zwei Monate dauert ... wie kann ich meinem Steuerberater Dampf machen? Darf er sich überhaupt so lange Zeit lassen? Es ist nämlich eine große Kanzlei und ich bin mit 50.000€/ Jahr wohl eher ein kleiner Fisch für ihn...
Meine Frage lautet also: darf er sich soviel Zeit lassen, wenn ich dort schon Mandant bin und er die Unterlagen auch angenommen hat ( also den Auftrag zu Steuererklärung)?
Ganz lieben Dank für eure Hilfe!
3 Antworten
Ja jetzt bist du natürlich auf ihn angewiesen. Er könnte dir theoretisch erst bis zum 31.03.14 die Steuererklärung zurückgeben.
Aber ich würde einen Steuerberater suchen, der nicht so viele und keine so großen Mandanten hat, da kann man auch besser reden und vielleicht auch individueller entscheiden.
ich denke, abzüglich der feiertage im dezember ist der immer noch gut in der zeit..........
Steuerberater erhalten laufend monatliche oder vierteljährliche Unterlagen von ihren Mandanten.
Für diese Mandanten sind dann Umsatzsteuer- Voranmeldungen an die Finanzämter zu übermitteln, und dafür müssen auch die Buchführungen verarbeitet werden. Das sind Terminarbeiten, für die es keine Fristverlängerungen gibt.
Für Deine Gewinnermittlung und die Steuererklärung muss in der Steuerberaterkanzlei natürlich auch erst einmal die Buchführung erstellt werden. Und dieser Zeitaufwand muss irgendwie "dazwischen geschoben" werden.
Wenn Du diesen Zusammenhang verstehst, wirst Du Deine Unterlagen 2013 und Folgejahre bestimmt früher abgeben.