Steuer und Arbeitsrecht als Minderjähriger beim verkaufen von Dienstleistungen.

5 Antworten

Das ist eine gewerbliche Tätigkeit.

Gewerbe anmelden ist unter 18 schwierig. (siehe http://klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige)

DerGewinn muss ermittelt werden und eine Steuerer klärung muss gemacht werden, aber wenn der Gewinn unter 8004€ pro Jahr bleibt, fällt letztlich keine Enkommensteuer an.


Ob Umsatzsteuer anfällt, richtet sich danach, ob man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzt oder nicht. Im o. a. Link ist auch dazu Lesestoff.

Natürlich kannst Du als 17-jähriger ein Dienstleistung anbieten. Ob du dabei noch zur Schule gehst oder nicht is ziemlich wurscht. Du mußt allerdings das Gewerbe anmelden beim zuständigen Amt, also Gemeinde oder Kreisverwaltungsreferat. Steuerlich wirst Du natürlich auch belangt, ein Steuerberater wäre nicht schlecht wird aber wahrscheinlich aus kostentechnischen Gründen erstmal nicht in Frage kommen für Dich. Das Finanzamt wird sofort nach der Gewerbeanmeldung mit unzählig nervigen Fragebögen kommen, was Du sorgfältig ausfüllen solltest. Deine Rechnungen für Deine Dienstleistung müssen mit MwSt ausgewiesen werden, sofern Du mehr als 17.500,00 € p.a. brutto umsetzt, dann kannst du Deine Ausgaben auch gegenrechnen. Ansonsten fällst Du unter die Kleinunternehmerregelung (nachgooglen). Steuersätze weiß mein Steuerberater...... Laß dich nicht abschrecken von dem Behördenkram, dahinter stehen auch nur Menschen die ihren Job machen. erfahrungsgemäß hilft Dir jeder, ob IHK oder auch die Finanzbeamten....

PatrickLassan  23.11.2012, 08:30

. Das Finanzamt wird sofort nach der Gewerbeanmeldung mit unzählig nervigen Fragebögen kommen, was Du sorgfältig ausfüllen solltest

Eigentlich ist das nur einer, wenn auch ein etwas umfangreicherer.

Du müßtest ein Gewerbe anmelden,doch wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, gilt als minderjährig und ist damit nur beschränkt geschäftsfähig. Eine Gewerbeanmeldung ist damit nicht so einfach, wie bei einem Erwachsenen, denn in der Regel sind Minderjährigen nur sogenannte Taschengeldgeschäfte erlaubt.

Auch Arbeit als Hobby, wie z. B. das Erstellen eine Website, ist natürlich in Ordnung.

Ein Gewerbe aber, setzt laut Gesetzt eine „erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte und selbstständige auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt“ voraus.

Lies mal hier :

http://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

warum sollte das einkommen für dich steuerfrei sein? ein 15-jähriger azubi muss auch steuern zahlen, sofern seine ausbildungsvergütung über dem freibetrag liegt. für die von dir angestrebte tätigkeit muss ein gewerbe angemeldet werden, das müsen aber wohl deine eltern machen.

Du darfst als siebzehn jähriger auch Dienstleistungen anbieten, solltest Du wirklich damit so viel verdienen frage Deine Eltern, ob sie Dir ein Gewerbe anmelden. Natürlich bist Du nicht von der Steuerpflicht, die sich aus selbständiger Tätigkeit ergibt befreit, sonst würde ja Eltern ihre Betriebe auf die Kinder umschreiben...lach Ein Gewerbe in Geringfügigkeit und nach der Kleinunternehmerregelung dürfte erst mal reichen, denn so schnell verdient man keine 2000 Euro im Monat damit.