Stellt das Jugendamt immer ein Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt für rückständige Unterhaltszahlungen?
Kurze und sehr wichtige Frage!
Mein Partner hat seinen Lohnsteuerjahresausgleich der letzten 4 Jahre eingereicht und erhält eine Rückzahlung. Nun ist es so das er rückständigen Unterhalt beim Jugendamt hat. (Lohnpfändung für fortlaufenden Unterhalt besteht seit Januar und erhält Kindesmutter)
Könnte es sein das die Rückzahlung des Finanzamtes mit den Schulden beim Jugendamt durch ein aufgerechnet wird? Geschieht dies immer automatisch so oder muss eine Zwangsvollstreckung gegenüber meinem Partner und dem Finanzamt vom Jugendamt eingereicht werden?
Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar...!
Lieben Gruß
1 Antwort
ich sehe da über allem den Staat der diese Sozialleistungen erbracht hat. Das JA hat den Unterhalt vorgestreckt und muß alles dafür tun diesen wieder zu bekommen das weiß auch das Finanzamt. Deshalb ist es eine Frage der Zeit bis Forderungen gestellt werden. Dein Partneer sollte beim JA um Stundung anhalten um das abzustottern