Steinschlag & Vollkasko, steigt dann der Versicherungsbeitrag?

5 Antworten

Glasschäden sind richtigerweise grundsätzlich Teilkaskoschäden. Ob Du den Selbstbehalt bezahlen musst, lieegt an Deinen Versicherungsbedingungen. Dort oder durch eine interne Anweisung des Versicherers wird geregelt, ob der Selbstbehalt bei Reperatur erlassen wird. Eine Erstattung des Selbstbehaltes direkt durch Carglass ist meines Wissens nicht rechtens.

Brausepaul  06.07.2009, 22:54

Und bis auf max. eine Handvoll Versicherer mit meist älteren Tarifen steigt die TK-Prämie nicht nach einem Schadensfall.

siola55  25.07.2012, 11:04
@Brausepaul

Der TK-Beitragssatz ist immer 100% und ändert sich auch nicht, egal wieviele Schäden dem Versicherer gemeldet werden!

Glasschaden zählt zur Teilkasko. Es kommt darauf an, welche Teilkaso die Vollkasko beinhaltet, ob mit oder ohne Selbstbeteiligung. In der Regel wird das ohne Selbstbeteiligung sein, dann braucht ihr nichts zuzahlen. Der Versicherungsbeitrag wird dabei auch nicht steigen.

ist zwar schon etwas älter das Thema, aber leider immer noch keine korrekte Antwort!

Glasschäden beziehen sich auf die Teilkaskoversicherung. Eine Reparatur dieses wird von den meisten Versicherern ohne SB bezahlt. Muss die Scheibe ausgetauscht werden, kommst du um die SB nicht rum. Einen Schadensfreiheitsrabatt gibt es für die Teilkasko nicht, da Versicherungsschäden in dieser alter- und erfahrungsunabhängig sind und vom Fahrer nicht beeinflusst werden können.

Wenn du keine SB hast, dann lohnt es sich nicht zu reparieren, lass dir gleich ne neue Scheibe einsetzen :)

Steinschlag in der Scheibe, ist Teilkasko, wenn die gewechselt werden muß, zahlst Du nur Deine Selbstbeteiligung in der Teilkasko, den Rest zahlt die Gesellschaft.

die von carglass machen doch immer so nervige radiowerbung "und für kaskoversicherte sogar ohne selbstbeteiligung!!"

siola55  25.07.2012, 11:05

Die meinen wohl teil-kaskoversichert!?!