Steinmetz nimmt Grabstein weg

12 Antworten

Da ein Grabstein relativ teuer ist, gehe ich davon aus, dass dieser unter Eigentumsvorbehalt von dem Steinmetz an euch verkauft wurde. Das bedeutet, dass der Grabstein solange im Eigentum des Steinmetzes verbleibt, bis alle Raten vollständig bezahlt worden sind.

Da dies nicht der Fall ist, gehe davon aus, dass der Steinmetz erstmal im Recht ist. Die Sache an sich ist zwar tragisch, aber mir fällt nichts ein, warum das Sachen- und Schuldrecht auch nicht für Grabsteine gelten sollte.

Mein Rat: Setzt euch mit dem Mann in Verbindung. Eventuell kann man über alles reden und eine Lösung finden.

nein,klären sie die sache mit einen rechtsanwalt auf und beantragen sie beratnungsbehilfe und eventuell prozessbehilfe

Es herrscht scheinbar die irrige Meinung, dass ein Lieferant verpflichtet ist ein Mahnverfahren durchzuführen. Das Gegenteil ist der Fall. Bei Lieferung auf Ratenzahlung wird normalerweise vereinbarte, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten bleibt. Hier sind ja noch zusätzlich die Steinmetzarbeiten zu bezahlen. Wenn dann der Schuldner umzieht, ohne das dem Gläubiger mitzuteilen, bleibt dem ja nichts anderes übrig, als wenigstens den geliferten Stein wieder einzuziehen. Dann bleibt er immer noch auf seinem Dienstleistungspreis sitzen.

Ich fürchte, der Steinmetz ist im Recht. Es ist natürlich pietätlos, einen Grabstein einfach von einem Grab wegzunehmen, aber hier gilt, was überall im Geschäftsleben zählt: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Auftraggeber bist ja offensichtlich Du gewesen und wer dann die Raten überweist, ist dem Steinmetz egal. Er kann auch nur von bezahlter Ware leben. Und mahnen? Er muss Euch nicht suchen. Nur eine Tel.-Nr. reicht nicht aus. Setzt Euch mit ihm in Verbindung, bezahlt den Stein und dann bekommt Ihr ihn sicher auch zurück. Vll. bekommt Ihr auch bei der Bank einen Kredit, wenn das Geld nicht da ist. Der Steinmetz wird sich sicher nicht mehr auf eine Ratenzahlung einlassen. Dennoch alles Gute für Euch.

DerHans  24.05.2010, 10:18

Es ist auch pietätlos, einen Grabstein in Auftrag zu geben, mit erheblichen Kosten, und dann den Lieferanten auf seiner Rechnung sitzen zu lassen und umzuziehen ohne Bescheid zu geben. Was nützt dem eine Handy-Nummer?

rechtens nicht unbedingt.

Aber verständlich.

Wer etwas auf Raten kauft, sollte den Verkäufer nicht raten lassen, wann er sein Geld bekommt