steht mir als rentner bei 450 € job urlaub zu

3 Antworten

Jeder Arbeitnehmer hat einen unverzichtbaren Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub; weder die Art des Jobs (Vollzeit, Teilzeit, "Aushilfe", Minijob - was auch immer) noch das Alter spielen für diesen Anspruch keine Rolle.

Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 1 "Urlaubsanspruch":

Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

Nach § 3 Abs. 1 beträgt der Anspruch 24 Werktage (das sind alle Tage, die nicht Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind), also immer 4 Wochen; werden im Betrieb mehr Urlaubstage gewährt, ist das der Ausgangspunkt für die Berechnung; die von der individuellen Anzahl der Wochenarbeitstage ausgeht:

gesetzlicher oder betrieblicher Anspruch ./. betriebliche Wochenarbeitstage x individuelle Wochenarbeitstage = individueller Urlaubsanspruch.

Ausgangspunkt ist also immer die Zahl der Wochenarbeitstage, nicht die Zahl der Wochenarbeitsstunden (wie oft fälschlich angenommen).

Da bist du einem ganz normalen Arbeitnehmer rechtlich gleichgestellt:

http://www.lohn-info.de/450-euro-job.html

Bedeutet, dir stehen 24 Tage bezahlter Urlaub pro Jahr zu mindestens zu, wenn man Vollzeit arbeitet.

Ansonsten wird das umgerechnet: bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/10766_urlaubsanspruch-fuer-rentner-muss-das-sein/

Viele Grüße!

Chazsmyr

Familiengerd  26.12.2013, 19:56

Da bist du einem ganz normalen Arbeitnehmer rechtlich gleichgestellt

Er ist einem "ganz normalen" Arbeitnehmer nicht nur "rechtlich gleichgestellt": er ist rechtlich ein ganz normaler Arbeitnehmer - Art des Jobs und Alter spielen überhaupt keine Rolle.

Chazsmyr  27.12.2013, 00:49
@Familiengerd

Stimmt schon, aber viele Leute sehen Minijobber leider als Arbeitnehmer zweiter Klasse. :-/

Deshalb noch einmal der Hinweis.

Familiengerd  27.12.2013, 13:47
@Chazsmyr

Da hast allerdings leider Recht! :-(

Schau in deinen Arbeitsvertrag da müsste das stehen, prinzipiell ja

Familiengerd  26.12.2013, 19:58

Schau in deinen Arbeitsvertrag ...

Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub hat nichts damit zu tun, was im Arbeitsvertrag steht!

Wishmaster69  26.12.2013, 22:37
@Familiengerd

Die Frage ging nicht um den gesetzlichen Urlaub.Der Hinweis von Endlichkeit auf den Arbeitsvertrag ist erst einmal richtig, da dort oftmals auch der Urlaub geregelt wird. Erst wenn dort nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bedingungen, die du entsprechend zitiert hast. Weswegen denn so ein Kommentar?

Familiengerd  27.12.2013, 13:35
@Wishmaster69

Wenn die Frage lautet "Steht mir dann auch Urlaub zu?" und die Antwort "Schau in Deinen Arbeitsvertrag", dann ist meine Anmerkung berechtigt, dass es nicht vom Arbeitsvertrag abhängt, ob ich einen Urlaubsanspruch habe.

Außerdem habe ich nicht vom "gesetzlichen Urlaub" gesprochen (das ist also der Mindesturlaub), sondern vom "gesetzlichen Anspruch auf Urlaub" - und das ist etwas anderes: Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub bedeutet, dass es nicht einer vertraglichen Vereinbarung überlassen bleibt, ob es einen Anspruch auf Urlaub gibt

Bei genauem Lesen könntest Du feststellen, dass Deine Anmerkung am Sinn meines Kommentar vorbei geht!

Wishmaster69  27.12.2013, 20:00
@Familiengerd

Ist schon klar. Wie letztes mal. Und täglich grüßt das Murmeltier.

Familiengerd  28.12.2013, 00:14
@Wishmaster69

Und? Wird Deine Anmerkung dadurch etwa richtiger? Ist mein Hinweis auf den "feinen" Unterschied (man muss ihn aber auch erkennen können!) etwas nicht durchaus berechtigt? Ist es nicht berechtigt, wenn ich darauf hinweise, dass ich (durchaus deutlich erkennbar) etwas anderes gesagt habe als das, was Du dann fälschlich (weil nicht genau) daraus liest??

Im "Murmeltier" jedenfalls ist der Protagonist durchaus lernfähig und damit letztendlich erfolgreich. :-)

Wishmaster69  29.12.2013, 21:49
@Familiengerd

Ach weißt du, du kommentierst die Antwort von Endlichkeit mit einem falschen Hinweis auf den gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, wonach nicht gefragt wurde. Du weißt sicherlich, in welcher Wertigkeit die einzelnen Regelungen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge etc.) anzuwenden sind. Da macht es Sinn auf das nächstliegende (also den Arbeitsvertrag zu verweisen). Du versuchst dich hier einfach nur heraus zu winden. Deinen vermeintlichen Unterschied zwischen "gesetzlichem Anspruch auf Urlaub" (deine Worte) und "gesetzlichem Urlaub" (meine Worte) gibt es nicht, da beides durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt ist. Kann es sein, dass du ein Problem damit hast, Fehler einzugestehen?