Stehen minderjährige Kinder in der schufa?

4 Antworten

Wenn schon der Gerichtsvollzieher bei euch war, dann hat ja jemand aus der Familie die Schulden auf ihren Namen gemacht - geliefert wurde anscheinend auch an die richtige Adresse - also was genau willst du jetzt wissen?

Nein, deine Tochter steht nicht in der SCHUFA, sondern du als Erziehungsberechtigter - und ich nehme mal an, dass du das ganz genau weißt, oder?

Zunächst einmal ist es komplett falsch, dass du für die Schulden deiner Tochter aufkommen musst. Dass ein GV das gesagt haben will, ist auch totaler Quatsch. Entweder, der GV vermutet hier, dass du deine Tochter da missbrauchst hast, du also der heimliche Besteller warst oder er hat sich hier zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Im übrigen kommt es nicht selten vor, dass verschuldete Eltern plötzlich anfangen, auf Namen der Kinder zu bestellen und sie so mit einem riesigen Schuldenberg alleine zu lassen.

Als erstes musst du mal herausfinden, ob bei dem Ganzen auch eure Adresse verwendet wurde. Wenn ja, dann war es irgendjemand aus der Familie, der zudem auch noch die Briefe abgefangen hat. Damit ein Gerichtsvollzieher kommt, muss es neben Mahnbriefen ja noch mindestens zwei offizielle Briefe vom Gericht geben (MB/VB oder Klageschrift mit Versäumnisurteil). Wenn beides an eurer Adresse zugestellt wurde, dann muss das ja jemand abgefangen haben.

Insofern lass dir vom Gerichtsvollzieher mal eine Kopie des MB/VB aushändigen. Wenn der auf deine Tochter lautet aber auf einer anderen Adresse, dann liegt ggf. eine (absichtliche oder versehentliche) Personenverwechslung vor. Dann kannst du im Namen deiner Tochter Einspruch einlegen (muss innerhalb von 14 Tagen geschehen) und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Hier ggf. einen Anwalt hinzu ziehen, damit man keine Fehler macht.

Falls es aber an eure Adresse ging, gibt es da irgendwie keinen Ausweg mehr. Natürlich kannst du das alles einfach so ruhen lassen bis deine Tochter 18 ist. Sie wird sich ggf. bedanken dafür. Oder du schaffst es irgendwie aus der Welt und regelst das familienintern, wer dafür verantwortlich ist. Oder du erstattest Strafanzeige gegen deine Familienmitglieder und wartest bis herauskommt, wer da auf Namen deiner Tochter bestellt hat. Kann natürlich den Haussegen schief hängen, die eigene Familie anzuzeigen. Allerdings halte ich persönlich von jemanden, der ein Kind so arg missbraucht und ihm das Leben kaputt macht noch bevor es richtig begonnen hat, exakt gar nichts.

weisst du denn wer es war? wer den namen deiner tochter missbraucht hat um schulden zu machen?

Dem Gerichtsvollzieher muss doch klar sein das Deine Tochter die Schulden niemals gemacht haben kann,somit musst Du dafür auch nicht haften,irgendwie hört sich das alles recht merkwürdig an.Natürlich steht Deine Tochter in dem Alter noch nicht in der Schufa.