Stawag abzocke was kann ich tun.

3 Antworten

du hast zwar abschlag monatlich bezahlt aber nicht die endabrechnung und du wirst deine neue postanschrift nicht gemeldet haben oder nachsendeantrag für die post. daher ist die rechnung nicht bei dir angekommen , aber das ist dein verschulden und die aufforderung ist rechtens.

ok. Danke fürs Antworten schonmal, aber wenn ich denen jetzt eine Kündigung schicke muss ich ja trotzdem die geforderte Summe bezahlen. + die Wohnung hatte sofort! einen neuen Bewohner der (Auslandsstudent, konnte noch kein Deutsch) dabei war als ich Kündigte, und nachdem ich es ihm mehrfach erklärte auch verstanden hatte wie er sich bei einem Stromanbieter anmelden kann. Mal angenommen der hat dies nicht getan müsste ich jetzt quasi für seine Kosten aufkommen? Und vor Gericht sollte zu ziehen sollte die letzte Option sein, da sich damit wie auch im Schreiben der Inkasso erwähnt wurde die Kosten sehr hoch summieren würden.

Wenn du telefonisch gekündigt hast, ist zunächst zu prüfen, ob eine telefonische Kündigung überhaupt zulässig war. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall ist, da dies der Regel entspricht. Folglich wäre der Vertrag bislang durch dich gar nicht gekündigt worden!

Grundsätzlich sind Inkassokosten als Verzugsschaden anzusehen. Zu beachten ist, dass du dich auch ohne Mahnungen oder einen Mahnbescheid in Verzug befinden kannst (vgl. § 286 BGB).

Gegen die berechneten Inkassogebühren kann man sich jedoch gut wehren, da die deutschen Gerichte oftmals Inkassogebühren nicht oder nicht ganz anerkennen!

In jedem Fall solltest du den Vertrag aber erneut schriftlich per Einschreiben sowie vorab per Fax kündigen, damit du einen ausreichenden Nachweis hast, dass das Kündigungsschreiben zugestellt wurde!