Standgebühren nach Beschlagnahmung

3 Antworten

Das Fahrzeug stand auf einem Autohof einer anderen Firma. Dort hat es die Polizei hingebracht. Der Händler musste aber zahlen BEVOR er das Auto ausgehändigt bekam. 

Also er hat schon bezahlt, sonst hätte er das Auto nicht vom Hofbetreiber bekommen. 

Soweit ich weis, stellt die Bezahlung einer Rechnung ein Anerkenntnis der Forderung dar!?

wenn ein Fahrzeug beschlagnahmt wird bringt es die Polizei mit Sicherheit nicht auf dem Stellplatz einer an diesem Fall beteiligten Person unter.

Und das er gesagt hat das er die Standkosten nicht übernimmt ist absolut nebensächlich.

Es wird schon festgestellt werden wer zahlen muss.

Normalerweise zahlt der der bestellt, also die Polizei wenn sie das Fahrzeug abschleppen lässt und sicherstellt.

Da ja der Händler nicht schuld war , bleibt dies auf den Kosten sitzen, od. muss den Anzeigerstatter wenn möglich in Regress nehmen.

Sieht die Polizei es anders und stellt den Händler dies in Rechnung sollte Widerspruch erhoben werden und sollte dem nicht abgeholfen werden der Fall vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden.