Schwangerschaft und Gastronomie?

3 Antworten

Dein Arbeitgeber ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen. Er muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot spricht der behandelnde Facharzt ganz oder teilweise per Attest aus und ist auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen. Dabei muss noch kein krankhafter Zustand vorliegen, es genügt alleine die Möglichkeit eines Schadenseintrittes infolge der weiteren Beschäftigung. Dies trifft z.B. auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz, anhaltende Rückenschmerzen oder auch bei Übelkeit und Erbrechen zu.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten. Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte

Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von deiner Krankenkasse erstattet.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

Ein BV von FA gibts, wenn die Gesundheit von Kind oder Mutter gefährdet sind, ansonsten kann der AG eins aussprechen, wenn es ihm nicht möglich ist, die werdende Mutter an einen Arbeitsplatz zu versetzen, der dem MuSchG. entspricht. Also falls dein AG dir die Möglichkeit geben kann, dich entsprechend oft auszuruhen oder dir sogar andere Tätigkeiten ermöglicht, wird es kein BV geben und du musst regulär bis zum Mutterschutz weitermachen.

Cassiopeia95 
Fragesteller
 08.01.2019, 21:57

Natürlich hab ich genug Möglichkeiten mich auszuruhen, wenn jemand fragt. Aber mal ehrlich. Gastronomie ist ein Knochenjob. Wenn die Gäste Schlange stehen, und mit drei Parteien an einer Tischnummer sitzen, bleibt wohl wenig Zeit zum Ausruhen. Abgesehen davon ist es auch eine zunehmend psychische Belastung. Ich arbeite gerne dort und mache das auch noch eine Weile, dennoch hab ich mir vorgestellt in 1-2 Monaten aufzuhören.

Kugelflitz  08.01.2019, 22:04
@Cassiopeia95

Wenn es aus ärztlicher Sicht und der des AG keinen Grund gibt, dann bekommst du kein BV, ob du das nun willst oder nicht. Das ist auch kein Angriff auf dich, aber eine Schwangerschaft ist keine Krankheit und in vielen Ländern (selbst in Amerika) wird auch heute noch bis zur Entbindung auf dem Feld etc. gearbeitet, wie bei uns früher. Sei froh, dass es überhaupt ein Gesetz in Deutschland gibt, dass die werdende Mutter und das ungeborene Kind so in Schutz nimmt und entlastet.

Besprich das einfach mit deinem AG, vielleicht kann er dir eine leichtere Tätigkeit wie Ausschank o.ä. geben. Ist das möglich, dann wirst du arbeiten müssen und solltest das auch tun. Wenn es dir körperlich absolut nicht mehr zumutbar ist, musst du erneut deinen FA konsultieren.

Alles Gute.

Cassiopeia95 
Fragesteller
 08.01.2019, 22:10
@Kugelflitz

Mein BV werde ich schon bekommen, wenn ich das möchte.

Ich hätte gerne mal ein paar Erfahrungen von Schwangeren, die selbst in der Gastro sind bzw waren. Das fände ich produktiv! :-)

Kugelflitz  08.01.2019, 22:18
@Cassiopeia95

Na wenn du es ohnehin bekommst, wozu fragst du dann noch? Die Kerninfo hast du doch, bei gesundheitlichen Problemen macht es der FA (aber nur bei schwerwiegenden seit einigen Jahren, sonst gibts nämlich schnell Ärger) und der AG, wenn er sich nicht ans MuSchG halten kann. Wir hatten einige Schwangere Mädels in der Gastro an der Uni und ich habe auch jetzt im engeren Bekanntenkreis welche, daher ist mir das so und nicht anders geläufig.

Cassiopeia95 
Fragesteller
 08.01.2019, 22:23
@Kugelflitz

Les bitte nochmal meine Frage. Ich möchte nicht wissen, ob ich eines bekomme, sondern wie es ablief und was andere für Erfahrungen gemacht haben.

2AlexH2  08.01.2019, 23:16
@Cassiopeia95

Finde dich extrem patzig und unhöflich. Kugelfilz hat eine mehr als qualifizierte Antwort genau zu deiner Frage gegeben.

Im Übrigen denke ich wenn der Willen da ist findet sich ein Weg. Du musst halt lernen deinem Körper Priorität zu geben und nicht dem Andrang und das so Absprechen, dass du eben nur Zusatzkraft bist. Dann kannst du auch länger arbeiten.

Cassiopeia95 
Fragesteller
 08.01.2019, 23:20
@2AlexH2

Extrem patzig und unhöflich also. Ok. :D

Das Beschäftigungsverbot ordnet tatsächlich der FA an - aber nur, wenn durch die Arbeit die normale Schwangerschaft gefährdet wird.

Schmerzende Beine gefährden aber die Schwangerschaft nicht

Cassiopeia95 
Fragesteller
 08.01.2019, 21:38

Schon klar. Hab aber gelesen, dass man ab dem siebten Monat nicht mehr als vier Stunden am Tag stehen soll, was nun bei uns unmöglich ist. Möchte mich auch hochschwanger nicht mehr abquälen müssen. Ist ja doch ein Unterschied ob man in der Gastronomie arbeitet, oder im Büro.. :-)

Midgarden  08.01.2019, 21:42
@Cassiopeia95

Ist mir schon klar, aber auf dem "Formular" muß Dein AG angeben, welchen Belastungen Du täglich ausgesetzt bist und dann entscheidet der FA

isebise50  08.01.2019, 21:58

Der Arbeitgeber kann ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen, wenn er den Arbeitsplatz nicht dem Mutterschutzgesetz entsprechend anpassen oder die Schwangere in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen kann.

Das kommt häufig z.B. im Gesundheitswesen oder in Kitas vor.

Der behandelnde Facharzt kann hingegen ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, welches auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter bezogen ist, z.B. bei Frühgeburtsbestrebungen.