Springmesser mitführen Straftat oder ?
Habe ein springmesser zuhause mit einer 7,8cm Klinge und habe wollte gerne wissen ob es eine Straftat oder nur eine Ordnungswidrigkeit ist wenn ich es mit führe
4 Antworten
ich weiß nur sicher das wenn die polizei bei dir eine personen kontrolle durch führt und du es dabei hast und die es finden bekommst du es zu 1000% abgenommen und wirst es niemals wieder sehen...die haben mir jetzt insgesamt schon 3 stück abgenommen in 12 jahren und da war eins mit dabei das hatte eine lebische klingenlänge von gerade mal 3,5cm und selbst das wurde einkassiert, also ich denke der besitz ist nicht strafbar wenn es zuhause hast aber das mitführen ist anscheinend verboten aber weil ich jedes mal die erwähnten 3 messer ,,nur" abgenommen bekommen habe ich aber jeweils keine strafanzeige bekommen habe deshalb bin ich mir nicht ganz sicher, ich meine aber mal gelesen zu haben das springmesser generell in deutschland verboten sind!! lg
Das kommt auf die Art des Sprinmessers an.
Schießt die Klinge nach vorne heraus, ist die Klingenlänge völlig egal, es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand, dessen Besitz strafbar ist. Das wäre eine Straftat.
Handelt es sich um ein Springmesser, wo die Klinge seitlich herausspringt, ist der Besitz erlaubt, das Führen jedoch nicht, das würde dann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit bis zu 10.000 Euro und Einziehen des Gegenstandes geahndet werden kann.
Straftat im doppelten Sinn!
Waffen darf msn erst ab 18 besitzen - erste Straftat! ( Auch Zuhause!)
Diese Waffe führen darf man gar nicht - zweite Straftat!
Weiteres Leben versauen mit sowas, kleinen Waffenschein nicht bekommen, echte scharfe Schusswaffe (WBK) auch nicht, Job beim Staat, ect..
Plus Sonderbehandlung bei jeder Personenkontrolle ab dann...
Das ist eine Ordnungswidrigkeit.