Sperrzeit ALG 1 aufgrund Kinderbetreuung umgehen/verkürzen - ist das möglich, wenn ja wie?

4 Antworten

Wenn eine Arbeitsstelle wegen einer Kinderbetreuung aufgegeben wird, kann ein wichtiger Grund vorliegen, welcher keine Sperrzeit nach sich zieht.

Man muß allerdings erst alles versuchen, um die Kinderbetreuung anderweitig zu sichern und es muß beim ArbG einen Antrag auf Verlegung der Arbeitszeit und auf Stundenreduzierung gestellt weerden - jeder ArbN hat grundsätzlich den Anspruch auf Stundenreduzierung.

Das Alter des Kindes muß natürlich auch berücksichtigt werden.

Nur wenn alle Versuche eine Kinderbetreuung ohne Kündigung sicherzustellen nicht erfolgreich sind (Nachweispflicht), kann auf eine Sperrzeit verzichtet werden.

Da das einzelfallbezogen geprüft werden muß, empfiehlt es sich VOR der Kündigung bereits mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen, um die Voraussetzungen einer sperrzeitlosen Kündigung zu prüfen.

Durch Kinderbetreuung gibt es keine Sperrzeiten des ALG - 1, sondern der Anspruch ruht für diesen Zeitraum, es ist also ein sehr großer Unterschied zwischen Sperre und Ruhen des Anspruchs.

Bei einer Sperre ginge dir ein ALG - 1 Anspruch verloren, beim Ruhen hingegen bleibt der Anspruch erhalten, bis man dann der Vermittlung durch Sicherung der Kinderbetreuung wieder zur Verfügung stehen kann.

Dir stünde also nur dann wieder ALG - 1 zu, wenn du nachweisen kannst das die Betreuung des / der Kinder gesichert ist.

Warum umgehen oder verkürzen? Wenn du dich nicht rechtzeitig arbeitslos meldest .. oder wenn du dein Arbeitsverhältnis selbst kündigst ohne vorher etwas anderes zu haben ..dann bekommst du eben eine Sperrzeit.. was hat denn die Kinderbetreuung damit zu tun?

was hat die sperrzeit von al1 mit deiner kinderbetreuung zu tun?