Sperrfrist vorbei, darf ich jetzt schon fahren?

4 Antworten

Nein, du darfst nicht fahren. Deine Fahrerlaubnis tritt nicht automatisch wieder in Kraft, sondern erst durch entsprechende Erklärung der Führerscheinstelle. Sie verwahrt auch den Führerschein, auch wenn du ihn bei der Polizei abgegeben haben solltest. Und sie kann mehr oder minder nach Belieben anordnen, dass du eine MPU machen musst. Die Begründung hierfür lautet immer "Zweifel an der Eignung". Gegen diesen Entscheid kannst du beim Verwaltungsgericht klagen, die Erfolgsquote ist schlecht, vor allem bei längerem Entzug.

fuehrerinlos 
Fragesteller
 01.09.2012, 18:58

mpu war bei mri nicht erforderlich, bin mit ner nachschulugn davongekommen^^ also es is schon sicehr das ich ihn weiderbekomme!^^

ginatilan  01.09.2012, 19:02

Und sie kann mehr oder minder nach Belieben anordnen, dass du eine MPU machen musst.

nach Belieben nicht, das ist falsch.

außerdem hätte der Fragesteller schon längst eine MPU-Aufforderung bekommen, sollte er laut FeV (und nicht nach Belieben) eine machen müssen.

Gegen diesen Entscheid kannst du beim Verwaltungsgericht klagen,

gegen eine MPU kann niemand klagen, nur gegen die Folgen einer unrechtmäßig angeordneter MPU

Ohne Fahrerlaubnis in der Hand, ist nicht. Wenn Du von der Polizei angehalten wirst,was dann? Da nützt auch kein stammeln.

fuehrerinlos 
Fragesteller
 01.09.2012, 18:59

stimmt.. dann doch lieber noch bis montag warten, lappen abholen & dann auto holen^^ danke ^^

Wenn es sich nicht um ein Fahrverbot handelt sondern wirklich um einen Entzug der Fahrerlaubnis mit einer Sperre, dann bedeutet das, dass man dir frühestens nach Ende der Sperre wieder eine Fahrerlaubnis erteilen darf. Du musst die Fahrerlaubnis also jetzt nach Ablauf der Sperre wahrscheinlich erst mal wieder beantragen. Und sobald man dir den Führerschein dann aushändigt, hast du erst wieder eine Fahrerlaubnis.

wenn Du Deinen Führeschein bei der Polizei abgegeben hast kannst Du diesen auch am Wochenende abholen, die sind doch rund um die Uhr da. Ich konnte meine auch am Wochenende abholen. LG

ginatilan  01.09.2012, 19:51

du hattest dann aber ein Fahrverbot von 1-3 Monaten, der Fragesteller hatte aber ein Entzug der Fahrerlaubnis.