Sperre vom Jobcenter - Aufhebung des Ausbildungsvertrages

6 Antworten

Nach der Kündigung (egal wer kündigt) wird auf jeden Fall eine Sperrzeit geprüft - gerade wenn du das Glück hast, dass die Ausbidlung bei Deinem Vater stattfindet, solltet ihr Euch beide etwas Zeit geben und nicht sofort die Ausbildung beenden (besonders nciht da Du eigentlcih fast fertig bist)

im übrigen gilt bei Azubis sowieso ...

Kündigung nach der Probezeit

Kündigung nur aus einem wichtigen Grund

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Ausbildungsverhältnis nur aus einem wichtigen Grund (!) ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zuzumuten ist. Gründe im Leistungs- oder Verhaltensbereich lassen eine fristlose Kündigung (!) nur zu, wenn die Erziehungsmittel des Ausbildenden nicht zum Erfolg geführt haben. Insbesondere muss rechtzeitig schriftlich abgemahnt und mit Kündigung gedroht worden sein - bei Minderjährigen gegenüber dem gesetzlichen Vertreter.

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/konflikte0/kuendigung-von-ausbildungsverhaeltnissen.html

PS: das aus gesundheitlichen Gründen gar nichts mehr geht ist so nicht gesagt .. auch MS führt nicht dazu das man gar nicht mehr arbeiten kann ...

SolnishkaBerlin 
Fragesteller
 28.10.2014, 18:10

Lieber Frodo, vielen Dank für deine Antwort, aber den letzten Satz hättest du dir sparen können! Sei froh, dass du diese Krankheit nicht hast und MS verläuft bei jedem Menschen anders, wäre dem nicht so, würde sie nicht "die Krankheit mit den tausend Gesichtern" genannt werden. Ich habe es mir reichlich überlegt! Und wenn die Ärzte auch dazu raten, wird das nicht ohne Grund sein!

LG

Da kann Dir der Psychologe weiter helfen. Einfach Kündigen, gibt eine Sperre. die Kündigung vom Cheff ist auch nicht nötig, wenn Du erstmals weiter Krank bist. Mach eine Therapie und danach könntest Du auch einfach ein Ausbildungsjahr Wiederholen. Erstmal sie zu, das Du Gesund wirst. Gute Besserung!!!

SolnishkaBerlin 
Fragesteller
 22.10.2014, 16:31

Vielen lieben Dank!

Eine erste Beratung kannst du hier (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) bekommen :

http://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/inhalt.html

oder aber du gehst zu einem Rechtsanwalt, mit dem Fachgebiet Arbeitsrecht.

Ich wünsch dir alles Gute!

SolnishkaBerlin 
Fragesteller
 22.10.2014, 16:30

Vergessen mit in den Thread zu schreiben: Ich habe mich schon an einen Anwalt gewendet, dieser meint jedoch, dass es bei mir alles nicht so leicht ist, da es eine Zweitausbildung ist und ich damals schon keine Leistungen erhalten sollte, weshalb mir dann Wohngeld gegeben wurde.

Ich weiß auch nicht weiter, was ich nun machen soll? :-( Habe nun Angst, auf der Straße zu landen.

Vielen Dank für den Tipp mit dem Bürgertelefon!

Wende dich an den Ausbildungsberater der für deine Ausbildung zuständigen Kammer, deren Adresse du in deinem Ausbildungsvertrag findest.(IHK?)

Der Berater sollte dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und dir Auskünfte darüber erteilen, wie du am besten die Ausbildung zu einem guten Ende bringen kannst. Denn das wäre doch wichtig, damit die bisherige Ausbildungszeit nicht ganz umsonst war.

SolnishkaBerlin 
Fragesteller
 22.10.2014, 17:27

Das Problem ist, dass ich momentan aus gesundheitlichen Gründen eben nicht mehr arbeiten kann. Das Gespräch ist bereits erfolg :-((

Der Ausbildende kann ein Ausbildungsverhältnis nur wärend der Probezeit kündigen. Wenn Du kündigst werden Dich Sanktionen erwarten.

SolnishkaBerlin 
Fragesteller
 22.10.2014, 16:29

Trotz psychischer und gesundheitlicher Probleme?

Meine Ärztin hat mir schon empfohlen, eine EU Rente zu beantragen. :-/ Ich meine, ich kündige ja nicht, wegen ein bisschen Kopfschmerzen, sondern allgemein psychischer Probleme und körperliche Einschränkungen.