Sparkasse erhebt 5,70€ Aufwendungsersatz wegen 0,12€ zu wenig auf dem Konto ist dies rechtens?
Guten Abend,
Ich habe mal eine Frage, nachdem dies nun zum wiederholten male vorgekommen ist das die Sparkasse Rhein-Neckar Nord wegen ein paar Cent, dieses mal 0,12ct, weil die Bank 1 Tag vorher 0,70€ für einen Brief abgebucht hat, den ich nie erhalten habe. Eine Bearbeitungsgebühr von 5,70€ für eine Rückbuchung der Lastschrift erhebt.
Nach meinen Kentnissen ist dies doch Seit 2005 Verboten, da derjenige der das Geld (in diesem Falle eine Versicherung) für die Rücklastschriftgebühren ja in Rechnung stellt 3,00€ in diesem Falle.
D.h. Ich müsste jetzt 8,70€ mehr zahlen, wegen 0,12€?
Kann man dagegen iwie rechtlich Vorgehen?
In einem anderen Thread habe ich gelesen das dies Bedingt möglich ist notfalls über eine Klage mithilfe der PKH.
Kann mir hierbei irgendwer weiterhelfen?
2 Antworten
Also, du schmeisst da einiges durcheinander. Erstens ist es Deine Pflicht, immer ausreichend für Deckung zu sorgen - insbesondere wenn Du doch weisst, dass Du nicht überziehen kannst - es spielt keine Rolle ob 1 cent oder 1000 Euro.
Zweitens kann die Bank nichts dafür, dass die Post bei Dir nicht ankommt.
Und selbstverständlich darf man Gebühren nehmen - die dürfen nur nicht jenseits von gut und böse sein und für Buchungen, die im Interesse der Bank begründet sind. In Deinem Fall halte ich jeden Versuch, dagegen vorzugehen, für absolut nutzlos.
Letzten Endes hast Du das selbst verursacht indem nicht genügend Geld auf dem Konto war - und das ja anscheinend nicht zum ersten Mal. Wirst Du wohl zahlen müssen. Gruss
es war ja erst genügen geld auf dem konto nur durch die abbuchung von 0,70€ jetzt und ende letzten jahres für irgend einen brief den ich weder jetzt noch damals erhalten habe, haben immer ein paar cent gefehlt. dieses mal 0,12€ letztes mal ging es um 0,02€...
ich verstehe dich schon, das ist bei den paar Cent gemessen am Gebührenbetrag schon mega ärgerlich ... aber das läuft halt alles automatisch ab, das merkt keiner und könnte noch eingreifen. Daher solltest Du immer ein paar Euro als Puffer für sowas drauflassen, z.B. 5 oder 10 oder Du lässt Dir ein kleines Limit einrichten, es kann ja immer mal vorkommen, dass sich was überschneidet. gruss
jetzt überleg mal einen moment: du fragst rechtlich vorgehen zu können, dann würdest du dir selbst einen reinhauen. denn dann würdest du etwas unnötig verteuern, was du selbst als moralisch verwerflich hinterfragst!?!