Sparbuch bei hartz 4?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast als ALG II-Empfänger einen Anspruch auf ein Schonvermögen von 150€ mal Lebensjahre bzw. mindestens 3100 € (das wäre der Betrag, den Minderjährige schon haben dürfen).

Zu diesem Betrag zählen als Summe alle Geldbeträge, die dir gehören, also Betrag auf dem Girokonto + Sparbuch. Dein Vermögen hast du schon, wenn dein Leistungsbezug beginnt.
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Einkommen ist jeder Betrag, der während der Zeit deines Leistungsbezuges in deinen Besitz kommt.

Diese Unterscheidung ist der Knackpunkt !!!

Denn jetzt, wo du das Sparbuch erhalten sollst, bist du schon im Leistungsbezug, also zählt der Betrag auf dem Sparbuch als Einkommen und nicht als Vermögen.

Und damit würde der Betrag zu 100% angerechnet werden, denn der Sparbetrag ist ein passives Einkommen und darauf gibt es keine Freibeträge wie auf Erwerbseinkommen.

Wenn du nur 7€ vom Amt bekommst, dann hast du offenbar zumindest einen Minijob oder Teilzeitjob + vielleicht Kindergeld (je nachdem, ob Ausbildung schon rum).

Wenn du einen Job hast, bei dem Beiträge zur Krankenkasse gezahlt werden, dann könntest du für einen Bewilligungszyklus (meist 6 Monate) auf dein ALG II verzichten. Damit würden dir zwar 6 mal 7€ verloren gehen, aber wenn du in der Zeit das Sparbuch übereignet bekommst, dann würde es bei der nächsten Beantragung als Vermögen gelten und wäre dir sicher.

Christalein123 
Fragesteller
 26.07.2016, 08:14

Vielen Danke für die Antwort :)

Würde es denn etwas bringen, das Geld sofort abzuheben?

Das ich kein Zugriff auf das Sparbuch hab, da meine Oma dies verwaltet, tut nicht zur Sache oder?

hallo,

wenn du bereits leistungen nach sgb2 bekommst und nun erst die 500 €, egal ob überweisung oder sparbuch, oder sonst in einer form dazu erhältst zählt es als einkommen und wird angerechnet. was du vor antragstellung, nachweislich besessen hast, zählt als vermögen (schonvermögen, wenn es nicht zuviel ist!), alles was du danach dazu erhältst, ist einkommen. überweisen geht gar nicht, denn du musst ja deine kontoauszüge vorlegen. wenn das sparbuch aber jetzt schon auf deinen namen läuft, hast du ein problem, die zinseinkünfte (da sie einkommen sind) werden dem finanzamt gemeldet und mit denen macht das jobcenter wiederum einen datenabgleich! irgendwelche oma- oder onkelgeschenke immer in bar!

Christalein123 
Fragesteller
 25.07.2016, 23:39

Vielen Dank für die Antwort. Da habe ich wohl Pech gehabt. Gibt es nicht irgendeine Lösung, dass das Geld nicht angerechnet wird?

Poldile  26.07.2016, 02:55
@Christalein123

tut mir leid, da fällt mir nichts ein!

gnarr  29.07.2016, 10:55
@Christalein123

ganz einfach, verzichte auf leistungen vom jobcenter. dein einkommen ist hoch genug für dich selbst zu sorgen.

Selbst wen du Selber hartz 4 Bekomst hast du das  Recht das Geld- zu behalten nur musst du eins dazu wissen für dich gilt vermutlich die Reglung 100 € * Lebensalter und das wäre in diesem Beispiel 1900€ die du angespart haben darfst und das geld bleibt bei dir und kann nicht angerechnet werden vielleicht gilt aber auch noch 150€ + Lebensalter leider kann auch das schon Altersabhängieg sein.

Fals du zb du dort 2900 Häüttest müstest du 1000€ Erstmal von zum Normalen leben Verbrauchen .bevor du einen Anspruch auf hartz 4 hättest.

in dem moment wo oma dir das sparbuch überschreibt, ist es einkommen. denn dein vermögen ist das geld welches dir zukommt vor dem bezug von alg2.

man könnte nun berechnen, wie lange das geld reicht um deine 7 euro anspruch zu leben. oder du verzichtest u steigst aus der bg aus.