sozialstunden nicht machen!?

5 Antworten

Ganz zu anfang bekommst du ein Bußgeldbescheid. Die summe wird dann berechnet durch die Tage, wochen oder Jahre ( kommt immer darauf an wielang die Schule die klappe hält bevor sie dich melden) die du in der schule gefehlt hast. Sobald der Bescheid draußen ist, kannst du entweder das Geld bezahlen (kann nicht in mehrern Raten bezahlt werden.) oder das Gericht kann das in Sozialstunden umwandeln. Die geleisteten Stunden müssen von dem jeweiligen Betreib in dem du die Stunden ableistest, eingetragen werden und dann dem Gericht vorgelegt werden. Geschieht das nicht, werden die Stunden nicht angerechnet. Leistest du diese Stunden NICHT ab wird gegen dich eine Arreststrafe vollhängt. Diese gehen von Einem Wochenende bis zu 4 Wochen. ( die Länge des Arrest hängt vom jeweiligen Richter ab und die Höhe des bußgeldes. Also das heißt, wenn der Richter meint, er müsste dich 4 Wochen in dem arrest stecken aber deine strafe gar nicht so hoch ist, darf er das und dagegen kann nicht vorgegangen werden. Aber in den meisten fällen entscheidet sich das durch Höhe des Bußgeldes. ) Die arreststunden werden wieder in Bußgeld umgewandel sobald Arrest vollhängt wird. Du hast aber in der Zeit wo der Richter das entschieden hat ( bekommst ein Termin wo du vor Gericht erscheinen musst und dann darüber entschieden wird was passiert) und in der zeit der Bearbeitung des Urteils ( kann bis zu einigen Wochen dauern.) noch die Möglichkeit zu bezahlen, aber nicht mehr die möglickeit die stunden zu leisten. Wenn du in dieser Zeit bezahlst, ist das vom Tisch. Hast du deinen Arrest abgesessen, verfällt dein Bußgeld und die sache ist damit erledigt oder du hast die ganze sache immer noch im Nacken und musst trotzdem noch die sozialstunden ableisten. Soweit ich weiß ist es bei Bußgeld aber so sich die sache dann damit erledigt hat. Bußgeld ODER arbeitsstunden können aber durch nicht bezahlen oder ableisten NICHT erhöht werden. Du wirst ein einschreiben bekommen vom Gericht wann und wo du deinen Arrest antreten SOLLST. Trittst du deinen Arrest nicht freiwillig an wirst du nach einiger Zeit besuch von der polizei bekommen und wollen dich mit nehmen und hin bringen. Treffen die dich nach einigen mahlen nicht zuhause an und du in der zeit immer noch nicht in der jugendarrestanstallt erschienen bist, wird gegen dich ein Haftbefehl erhängt und es wird nach dir gefahndet. Sobald der Haftbefehl draußen ist, kannst du nichtmal mehr das Bußgeld bezahlen. DANN MUSST DU IN DEN ARREST OB DU WILLST ODEE NICHT. Also immer vorher überlegen ob man sich durch sowas so einen ärger einhandeln möchte. Es lohnt sich nicht ;) spreche aus Erfahrung.

Es gibt auch den Jugendarrest !

Dahin kommen Jugendliche die Sozialstunden schwänzen. Und das geht auch recht schnell. Kommst du ein oder zwei mal zu spät, oder bleibst ohne Angabe von Gründen fern, Ist der nächste Schritt Arrest ! Ab welchem Alter das nun genau angewendet wird, kann ich dir leider nicht genau sagen. Ich spreche aber aus eigener Erfahrung und ich war da 16 oder 17 ~grübelt~

Gruß

Dann fährst Du ein, in die Jugendarrestanstalt! Ansonsten wäre die Verhängung von Sozialstunden ja ein sehr stumpfes Schwert.

bekommst du noch mehr aufgebrummt oder geldstrafe

MfG

Lisachen432 
Fragesteller
 12.11.2012, 16:14

achso ok also bei mir ist es nicht der fall :D hat mich blos mal interressiert

uhh ein Bad Girl :D

dann werden härtere maßnahmen wie geldstrafen folgen etc. also falls du auf alles keine lust hast besuche doch gleich Den Knast oder tauch unter ;)