Sozialstunden = vorbestraft?! Traumberuf zerplatzt?
Hallo,
ich bin nun fast 20 Jahre alt und habe mir, bis vor Kurzem, noch nie etwas zu Schulde kommen lassen. Habe letztens für einen Einbruch 30 Sozialstunden aufgebrummt bekommen. Ich vermute, dass diese Strafe so gering ausgefallen ist, weil ich vermindert schuldfähig (anscheinend was ins Getränk gemischt bekommen) etc. gewesen bin.
Schon von Kindheit an war mein Traum, irgendwann zur Polizei zu gehen. Logisch, dass man da nicht vorbestraft sein darf. Nun zu meiner Frage: Gelten diese 30 Sozialstunden als Vorstrafe? Das macht mir echt Sorgen..
LG Alligator
7 Antworten
War das denn eine Strafe innerhalb einer Gerichtsverhandlung oder eine Verfahrenseinstellung nach § 45 JGG? Letztere sollte kein Problem sein, erstere könnte zum Problem werden. Als Vorstrafe gelten die 30 Sozialstunden nicht und sie werden auch nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Allerdings bist Du als Polizist Waffenträger, weshalb eine Zuverlässigkeitsüberprüfung stattfindet. Und in diesem Rahmen wird auch das Erziehungsregister überprüft, wo die Stunden eingetragen sind.
Was steht in einem Führungszeugnis?
Wenn im Führungszeugnis steht:
"Inhalt: Keine Eintragung",
dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf.
Anderenfalls werden die wichtigsten Angaben aus der ergangenen rechtskräftigen Verurteilung, zum Beispiel das Datum der Verurteilung sowie das Gericht und das Geschäftszeichen, die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe) vermerkt.
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2051270/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fr...
Falls der Link nicht klappt: nochmal
normal steht so kleinkram nicht drin im führungszeugnis. ich nehme auch an, du hast die strafe per strafbefehl erhalten oder?
Nein, gelten sie nicht.
Bruch gemacht, weil was ins Glas gemischt?? sehr glaubwürdig, wirklich *ironischguck
Ja, ich denke, Polizei kannst du knicken...
Na angepisst?
Ich bin auch angepisst, wenn ich lese, dass ehemalige Einbrecher uns mal "beschützen" sollen.
Selbst wenn es nicht im Führungszeugnis steht, gibt es immer noch das Zentralregister.
Ich hoffe wirklich, dass es keine Chance für dich gibt, bei der Polizei ein Ausbildung machen zu können.
loool, der Einbrecher hat Angst vor Einbrechern:
und DAMIT:
hat sich deine Polizeilaufbahn dann endgültig erledigt:
http://www.gutefrage.net/frage/alkoholproblem---trzd-antidepressiva
.
das Lachen ist mir inzwischen vergangen, du bist wirklich sehr blauäuig. Du hast ja wirklich richtige Probleme.
Noch zur Info:
Solltest du ins Bewerber-Auswahlverfahren kommen, wirst du schwierige intellektuelle, körperliche und psychische Test überstehen können.
Das ist nahezu unmöglich, dass du als Mensch mit Alkohlproblemen und einer Angsstörung diese Tests bestehen kannst.
Ich rate dir ernsthaft, dich nach anderen Berufen umzusehen - und zwar dann, wenn du Therapie erfolgreich hinter dich gebracht hast.
Ich glaube nicht, dass du noch alleine raus kommst aus deiner aktuellen Situation.
Fehlerteufel:
DAS
wirst du schwierige intellektuelle, körperliche und psychische Test überstehen können.
heißt natürlich
wirst du schwierige intellektuelle, körperliche und psychische Test überstehen müssen
Ich habe nicht danach gefragt, ob du mir glaubst oder nicht - das steht auch nicht im Mittelpunkt. Beantworte einfach meine Frage - sofern du etwas Ahnung davon hast.