Sonnenstudio schließt- was ist mit Guthaben?

1 Antwort

Du hast grundsätzlich einen Anspruch auf entweder die Leistung oder auf eine Auszahlung. Die kannst du im Rahmen der Geschäftsaufgabe (Liquidation) gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter oder wenn es eine einzelne Person als Unternehmer ist gegen diese geltend machen und gegebenenfalfs einklagen bzw. eintreiben.

Etwas anders sieht es aus, wenn das Unternehmen oder der Einzelunternehmer insolvent ist (früher Konkurs). Dann kannst du deine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und erhälst aus dem vorhandenen Vermögen anteilig eine sog. Quote.

Beispiel: 20000 Euro Gesamtschulden, vorhandenes verwertbares Vermögen 4000 = Quote 20 %, damit würdest du von deinen 100 Euro 20 Euro zurückerhalten. Der rest ist unwiderbringlich weg, auch wenn der Schuldner später mal wieder zu geld kommen sollte.

Vorher gehen aber vom verwertbaren Vermögen bestimmte Zahlungen ab, die bevorrechtigt befriedigt werden, Steuerschulden etc.

Meist bleibt dann nicht übrig und es lohnt den Aufwand der Anmeldung nicht.