Sonderurlaub wg. Umzug. Habe ich eigenen Hausstand?

6 Antworten

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Das dürfte für einen eigenen Hausstand noch nicht reichen:
Ein eigener Hausstand setzt eine eingerichtete, den Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung des Arbeitnehmers voraus. In dieser Wohnung muss der Arbeitnehmer einen Haushalt unterhalten, das heißt, er muss die Haushaltsführung bestimmen oder wesentlich mitbestimmen.

Ledige Arbeitnehmer haben deshalb nur dann einen eigenen Hausstand, wenn sie bei einer auswärtigen Tätigkeit ihre bisherige Wohnung, die sie aus eigenem Recht (z.B. als Mieter oder Eigentümer) nutzen, als Mittelpunkt der Lebensinteressen beibehalten und regelmäßig dorthin zurückkehren. Ein eigener Hausstand wird auch anerkannt, wenn die Wohnung zwar allein vom Lebenspartner des Arbeitnehmers angemietet wurde, dieser sich aber mit Duldung seines Partners dauerhaft dort aufhält und sich finanziell in einem Umfang an der Haushaltsführung beteiligt, dass daraus auf eine gemeinsame Haushaltsführung geschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 12. 9. 2000, BStBl. 2001 II S. 29). Keinen eigenen Hausstand haben diejenigen ledigen Arbeitnehmer, die an ihrem Lebensmittelpunkt in der Wohnung ihrer Eltern leben. Dabei ist die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung von den Eltern an das Kind ein Indiz gegen das Vorliegen eines eigenen Hausstands (BFH-Urteil vom 14.6.2007 BStBl. II S. 890)
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-und-finanzen/kurse/doppelte-haushaltsfuehrung/doppelte-haushaltsfuehrung/ledige.html

Wenne  25.06.2010, 06:43

Tja, hier ist es aber dr Fall dass ein eigener Hausstand gegründet wird - also die erste eigene Wohnung. ;-)

MisterTwister  25.06.2010, 06:49
@Wenne

@Wenne: Das Recht auf einen Tag Sonderurlaub hat aber nur, wer bereits einen eigenen Hausstand hat. Und nicht der, der erst einen gründen will.

Also geht dabei ein ganz normaler Tag Urlaub drauf!!

Wenne  25.06.2010, 09:12
@MisterTwister

Aus diesem Text geht aber nicht hervor ob der eigene Hausstand schon vorher Bestand haben muss oder ob es sich um den Zustand danach handelt.

Es ist vom Aufwand her eigentlich egal, ob ich von meinen Eltern weg einen eigenen Hausstand gründe oder ob ich einen schon bestehenden eigenen Hausstand umziehen will.

Der Tag Sonderurlaub ist eher für Behördengänge (Einwohnermeldeamt etc.) gedacht, die man ja meist nur während der Arbeitszeit erledigen kann. Die hat man, egal ob es sich vorher um einen eigenen Hausstand gehandelt hat oder nicht!

Den Umzug als solches kann man, was meist getan wird, am Wochenende (Samstag z.B.) machen und die neue Wohnung dann an den Folgetagen nach Feierabend einrichten. Sinnvoller Weise nehmen zwar die meisten sowieso ein paar Tage Urlaub, aber das ist ein anderes Blatt.

Ellwood  25.06.2010, 18:21
@Wenne

In meinem Text kommt das natürlich nicht vor. Warum auch, das hat ja schon der Fragesteller selbst so festgestellt...

MisterTwister  25.06.2010, 06:45

Beste Antwort!!

(Und noch dazu sogar richtig)

DH!!

Du ziehst also zuhause aus und gründest deinen eigenen, völlig unabhängigen Hausstand mit eigenem Bad, Küche, Keller usw. Das müsste doch deine Frage beantworten.

'Ohne eigenen Hausstand' könnte man es wohl auslegen, wenn du mit deinen Eltern umziehen würdest. Aber das ist ja nicht der Fall. ;-)

Um einen eigenen Hausstand zu gründen musst du ja auch solche Behördengänge wie Einwohnermeldeamt usw. erledigen. Dafür wäre der Sonderurlaub zwar eigentlich gedacht, wird aber von den allermeisten für den Umzugstag genutzt. ;-)

MisterTwister  25.06.2010, 06:47

Das Recht auf einen Tag Sonderurlaub hat aber nur, wer bereits einen eigenen Hausstand hat. Und nicht der, der erst einen gründen will.

Also geht dabei ein ganz normaler Tag Urlaub drauf!!

Ich denke mal schon. Du hast ja sicher eigenes Geschirr in der Küche und Utensilien im Bad.

Das wäre für mich schon ein eigener Hausstand. Und Möbel, wie Schränke und ein bett hast du ja sicherlich auch ^^

Hallo guten morgen. Du gründest ja einen eigenen Hausstand wenn du ausziehst. Mein Sohn ist im März ausgezogen, es gab einen Tag Sonderurlaub. Er steht dir zu.

MisterTwister  25.06.2010, 06:46

Keinen eigenen Hausstand haben diejenigen ledigen Arbeitnehmer, die an ihrem Lebensmittelpunkt in der Wohnung ihrer Eltern leben. Dabei ist die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung von den Eltern an das Kind ein Indiz gegen das Vorliegen eines eigenen Hausstands (BFH-Urteil vom 14.6.2007 BStBl. II S. 890)

xxmarkus85xx 
Fragesteller
 25.06.2010, 06:50
@MisterTwister

Und was wäre wenn ich meine Eltern bitte schnell einen "Mietvertrag" zu erstellen?

Klaro ist das ein eigener Hausstand. Ob klein oder Groß das ist denke ich mir für einer Gewährung eines Sonderurlaubstages legetim.