Sollte ich bei Anlieferung von Gefahrgut den Fahrer genauer inspezieren (ADR-Schein, Ausrüstung etc....) oder ist es nicht üblich/nötig?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was willst du denn den Fahrer inspizieren? - Ob er die Hose offen hat? ;-)

Als Empfänger bzw. Entlader bist Du nicht verpflichtet den ADR-Schein des Fahrers zu kontrollieren oder die Ausrüstung des Fahrzeuges oder die PSA. Du bist das letzte Glied im Transport/bzw. in diesem Abschnitt eines Transports.

Die von Dir genannten Sachen sind Pflichten vom Auftraggeber, Absender, Verpacker, Befüller, Verlader und Beförderer. Diese genannten Personengruppen sind für einen reibungslosen, regelkonformen Ablauf des Transportes zuständig.

Der Empfänger bzw. Entlader ist zuständig für den Abschnitt der für ihn gedacht ist, in Deinem Fall das es keine Regelverstöße das Gefahrgut betreffend gibt. Also die Verpackung unbeschädigt ist, richtig beschildert ist, die Papiere passen usw usw.

Organisatorische Pflichten für Dich: Die Entladung nicht zu verzögern, im Falle von Tank/Silo/Kipper den Fahrer einzuweisen und zu unterweisen. Im Falle von Grenzwertüberschreitungen Maßnahmen zu treffen, genauso wie im Unglücksfall. Rauchverbot kontrollieren usw usw.

Nach ADR und GGVSEB hat der Empfänger/Entlader nicht die Pflicht den ADR-Schein bzw. den Führerschein des Fahrers und die Ausrüstung zu kontrollieren. Jedoch kann es bei Dir im Betrieb innerbetriebliche Regeln dazu geben. Z.B. der ADR-Schein und die PSA muss vorgezeigt werden um aufs Gelände fahren zu dürfen. Jede Firma handhabt das anders. Jedoch sind das nur innerbetriebliche Regeln. Nach ADR und GGVSEB musst Du den Fahrer und das Fahrzeug nicht "kontrollieren".

Nachzulesen sind die Pflichten des Empfängers/Entladers in der GGVSEB unter den §§ 20 und 23a. Zudem gemeinsame Pflichten unter den §§ 27 und 29.

Wenn es dir wichtig ist, dass alles nach Vorschrift läuft, dann kannst du das machen. Ich denke aber letztendlich ist es 'egal' bzw. 'sein Problem' ob dein Lieferant sich daran hält, so lange das Gefahrgut entsprechend bei dir ankommt.

Die Fahrer in der Firma in der ich gearbeitet habe (Hygienemittel) haben nie davon erzählt, dass jemand diese Scheine von ihnen verlangt hat. Aber wie gesagt, wenn du dich damit sicherer fühlst, ist es denke ich dein gutes Recht da nachzufragen.

Kennst Du Dich den mit den Bestimmungen aus??

RainerB76  29.12.2015, 14:01

Dies ist eine Antwort die wenig hilfreich ist... :-(

computertheilig  31.12.2015, 17:15
@RainerB76

War auch eine Gegenfrage...