Sohn Handy in Schule kaputtgemacht?

11 Antworten

Etwas komisch Deine Schilderung.

Dein Sohn lief ihr entgegen. Das Phone befand sich in der Gesäßtasche des Mädchens. Dann fiel es raus. Was soll Dein Sohn daran verschuldet haben?

Schreibe eine Gegendarstellung zu Händen des Lehrers und der Mutter und lehne die Schadensregulierung ab.

Wenn dem Mädchen das Handy aus der Tasche fällt, ist sie selber schuld und nicht Dein Sohn.

Meine Eltern lachten herzhaft, als ich sie danach befragte und sie würden nicht zahlen. Unsere Haftpflicht wohl auch kaum

Jumpman24 
Fragesteller
 10.04.2017, 23:35

Ja es war praktisch in ihrer Tasche, er hat sie nicht gesehen, hat sie umgekrempelt und dann fiel das Handy runter

kevin1905  10.04.2017, 23:46

Wenn dem Mädchen das Handy aus der Tasche fällt, ist sie selber schuld und nicht Dein Sohn.

Bitte was?

crazyboy2001  11.04.2017, 00:02
@kevin1905

das mit dem Anrempeln hast Du aber nicht geschrieben, so sieht die Sache wieder anders aus. Dann trägt Dein Sohn auch eine Schuld

Wenn ihr keine Haftpflichtversicherung habt, müsst ihr selbst zahlen. Entweder die Reparaturkosten oder den Zeitwert des Gerätes.

Eine Haftpflichtversicherung würde auch erst einmal prüfen, ob dein Sohn überhaupt zahlen muss. Eine unberechtigte Forderung würde zurück gewiesen (auch vor Gericht)

kabatee  11.04.2017, 11:39

eigentlich st das n der Schule pasiert greift her ncht die versicherung der Schule! De Schule hat doch die Aufsichtspflicht!

kevin1905  11.04.2017, 23:57
@kabatee

Nicht jedes mal wenn irgendwo, irgendwas passiert liegt eine Aufsichtspflichtverletzung vor.

Die Hürden dafür sind hoch und müssen stets in Einzelfallentscheidungen geprüft werden, vor Gericht.

Es ist mir eigentlich unerklärlich, wie sich der Schaden ereignet haben soll! Wenn er Jemandem entgegenläuft und diesem Jemand dann das Handy aus der hinteren Hosentasche fällt, trifft ihn doch dabei keine Schuld! Vermutlich wäre es doch auch so aus der Hosentasche gefallen! So würde es wohl auch jede Haftpflichtversicherung sehen, welche ich übrigens schnellstmöglichst abschließen würde! Also würde ich eine Schadensregulierung ablehnen, da hier offensichtlich eigenes Verschulden vorliegt und man Deinem Sohn anscheinend den "schwarzen Peter" zuschieben möchte!

Sind Handys nicht während der Schule verboten?

Nope, wäre auch irrelevant.

Zu dem Zeitpunkt war mein Sohn aber noch nicht Haftpflichtversichert.

Das ist doof, denn er ist grundsätzlch deliktfähig, da er das 7. Lebensjahr vollendet hat.

Ich bin seit fast 13 Jahren in der Versicherungsbranche tätig und ich werde niemals auch nur den Ansatz von Verständnis aufbringen für Menschen die keine Haftpflichtversicherung haben, schon gar nicht, wenn sie auch noch die Verantwortung für minderjährige Kinder tragen...

Nun verlangt die Mutter der Mitschülerin Schadenersatz.

Dann lass dir bitte die Reparaturrechnung schicken.

Kommt irgendeine Versicherung dafür auf oder muss ich die Kosten selbst tragen?

Eine Gegenstandsversicherung, welche das Handy gegen Bruchschäden versichert, sofern vorhanden, aber die würde deinen Sohn ebenfalls ob der Reparatur bzw. des Zeitwertes in Regress nehmen.

Du musst überhaupt keine Kosten tragen, sondern dein Sohn, denn er hat den Schaden verursacht.

Du könntest ihm das Geld vorstrecken und von seinem Taschengeld abstottern lassen oder den Schaden für ihn übernehmen, da du so unverantwortlich warst ihn ohne Haftpflichtversicherung rumlaufen zu lassen.

Stell dir vor er hätte das Mädchen ausversehen eine Treppe runtergestoßen oder sonst einen Personenschaden verursacht. Mental, emotional und finanziell wäre sein Leben erstmal ziemlich im Hintern gewesen.

Jumpman24 
Fragesteller
 10.04.2017, 23:51

Danke für die ausführliche Antwort.

Sollte jede Haftpflichtversicherung tragen.

Jumpman24 
Fragesteller
 10.04.2017, 23:34

Zu dem Zeitpunkt war er nicht versichert.

Texaner71  10.04.2017, 23:36
@Jumpman24

Dein Sohn lebt bei euch? Dann sollte DEINE Haftplicht greifen. Auch bei Ü18 (ich glaube, das geht bis 25).

kabatee  11.04.2017, 11:41
@Texaner71

in der Landwirtschaft solange er auf den elterlichen Anwesen lebt!