Sind die Sparkassen auskunftspflichtig der Behörde gegenüber?
Hallo,
angenommen jemand hat ein Schließfach bei der Sparkasse und wird arbeitslos - kann die Sparkasse eine Meldung ans Arbeitsamt machen bzw. eine Anfrage des Arbeitsamtes beantworten?
danke!
5 Antworten
Nein, sicher nicht.
Es ist ein komplizierter Weg, Auskünfte über Bankangelegenheiten zu bekommen - da braucht es richterliche Beschlüsse und so weiter.
Und das auch nur bei Schwerverbrechen, wenn sie in kausalem Zusammenhang mit den Bankgeschäften stehen.
Ich wäre nicht so schnell, das als unmöglich abzutun. Die Banken sind z.B. verpflichtet, bei Bestehen eines Schließfachs in einem Erbfall ZWINGEND eine Meldung an die Erbschaftsteuerstelle zu machen - unabhängig von den sonstigen Vermögensverhältnissen.
Ich kann mir zumindest vorstellen, dass das Amt ein Auskunftsrecht über das Bestehen von Schließfächern hat. Und wenn Dein Girokonto bei derselben Bank geführt wird, weiß das Amt ja auch sofort, wo sie fragen müssen...
Die Sparkasse wird keine Meldung machen, muß der ARGE aber Auskunft geben.
also einer Inkasso-Firma hat die Sparkasse meine Daten mitgeteilt - soviel zu Bankgeheimnis...
Das ist aber natürlich nicht erlaubt und könntest Beschwerde bei der Bankaufsichtsbehörde einlegen - und sogar Schadensersatz fordern.
Sehe ich auch so!
Wenn Du ALG 2 Geld kassieren willst, kann das Amt Fragen stellen, auch bei Deiner Bank.
gelöscht von impress
DAS habe ich noch nie gehört und glaube ich auch nicht.
Es gibt ein Bankgeheimnis.