Sind Nachdrucke von Kunstwerken urheberrechtlich geschützt?

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Nicht (oder nicht nur) der Nachdruck ist geschützt als Werk im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, sondern das Werk, das nachgedruckt worden ist (falls der Schöpfer des nachgedruckten Werkes noch keine 70 Jahre verstorben ist).

Ich darf das Werk an sich also nicht hochladen, egal, ob ich ein Abbild des Werkes am Werk selbst vorgenommen habe oder an einem anderen Abbild des Werkes.

Dies gilt auch für einen Screenshot eines Abbildes des Werkes, das ich im Internet finde. Viele Leute denken ja: "Ich kopiere ja nicht das Werk, sondern nur meinen Bildschirm! Das muss doch zulässig sein!"

Entscheidend ist aber, was auch dem Bildschirm zu sehen ist: Nämlich das, was ein Maler oder ein Grafiker geschaffen hat. Und das Geschaffene ist geschützt, egal, in welcher Form es vor deine Augen (oder Ohren) tritt!

Die nächste Frage wäre, ob auch die Reproduktion an deiner Wand an sich durch ein (eigenes) Urheberrecht geschützt ist. Dazu gibt es zwei mir bekannte Urteile:

Das berühmte Merian-Urteil.

Und hier noch eins: Reproduktionsfotografien können als Lichtbilder geschützt sein.

Ach und dann doch noch eins: http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#repro

Im schlimmsten Fall verklagt dich der Maler des Originals (oder dessen Erben) und dann auch noch der Reproduktions-Fotograf des Nachdrucks ;-)

(Oder dessen Erben)

Gruß aus Berlin, Gerd

Ich weiß, dass es verboten ist, eine Aufnahme vom Original hochzuladen,

Wenn der Maler lange genug tot ist, Du das Bild selbst gemacht hat und das zulässig war, dann schon.

aber wie ist es bei einer Aufnahme von einem Nachdruck?

Hier wäre es die Frage (mit den Kriterien von oben), ob der Nachdrucker ein Urheberrecht hat. Ich würde das verneinen. Er hat höchstens ein Nutzungsrecht. So gesehen ist kein neues Kunstwerk entstanden und damit auch kein Urheberschutz.

Es ist eigentlich ein Urheberrechtsverstoß, aber mal ganz ehrlich wer soll das nachvollziehen? Online-Druckereien ist es egal was du druckst, die hätten viel zu tun, wenn sie bei jedem Bild nachprüfen müssten, ob derjenige die Urheberrechte besitzt.

Und wenn das Bild bei dir zuhause hängt, wird der Urheber wohl kaum Wind davon bekommen. Von daher gilt die Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ja, natürlich. Derjenige, der die Nachdrucke anfertigt, benötigt die Erlaubnis/Lizenz des Rechteinhabers des Originals. Und auch die Nachdrucke unterliegen selbstverständlich dem Urheberrecht.