Sind Mitgliedsbeiträge zu politischen Parteien durch den Hartz-4 Regelsatz abgegolten?
Nach Art. 20 GG ist es ja ein Grundrecht Demokratie auszuüben zu können. Nun stellt sich mir die Frage ob durch den Hartz-4 Regelsatz diese Ausübung nicht immens eingeschränkt ist durch den finanziellen Aspekt. Gibt es zu dem Thema bereits eine Rechtsprechung oder sind Mitgliedsbeiträge bereits im Hartz-4 Regelsatz mit berücksichtigt?
4 Antworten
Im Regelsatz ist ein Ansatz für Vereinsmitgliedschaften enthalten. Wenn du mit dem Partei-Kassierer sprichst, zahlst du den Mindestbeitrag. (Wie bei der Gewerkschaft 3 € monatlich)
Im Übrigen kannst du dich bei jeder Partei auch betätigen, ohne gleich Mitglied mit Beitrag werden zu müssen.
Das GG spricht von Wahlen und Abstimmungen. Das kannst du alles ohne eine Partei ausüben. Durch Harzt4 wird das Grundrecht nicht eingeschränkt.
Fast jede Partei wird dir den Mitgliedsbeitrag erlassen, sofern du nicht in der Lage bist, ihn aufzubringen und freundlich nachfragst. Bei einigen Parteien ist es aber auch bei geringen Einkommen grundsätzlich kostenlos.