Sind Behörden USt-befreit?

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Nicht Behörden, Ärzte, Vermieter usw. sind von der USt befreit oder nicht befreit, sondern Umsätze. Deswegen heißt die Steuer nämlich auch UMSATZsteuer.
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Also muss man zuerst gucken, ob ein Umsatz vorliegt. Der Steuerbescheid des Finanzamtes beispielsweise, der hier genannt wurde, ist schon mal kein "Umsatz".
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Über das Wesen einer Standgebühr bin ich mit mir selbst nicht einig. Ist es überhaupt ein Umsatz? Und wenn ja, warum unterliegt sie nicht der Steuer? Wer kann helfen?

ZauberinDanny  13.02.2011, 21:51

§ 4 Nr. 12 a) UStG

LG, Danny

EnnoBecker  14.02.2011, 08:52
@ZauberinDanny

Nein. Hier haben wir einen Vertrag besonderer Art, A 4.12.6 (2) Nr. 3 UStAE. Hier kommt eine Steuerbefreiung nicht in Betracht, Absatz 1 Satz 2.

HBResult 
Fragesteller
 14.02.2011, 08:53
@EnnoBecker

ich bin da eigentlich Ihrer Meinung

Unsatzsteuer ist bei gewerbetreibenden ein durchlaufender Posten. Das heißt, Du zahlst die, und der Empfänger gibt sie aber gleich an das Finanzamt weiter. Nutznießer ist dabei nur das Finanzamt. Da Gemeinden keine gewerbetreibenden sind und den Finanzämtern angegliedert, dürfen die keine Umsatzsteuer verlangen.
Ein "ordentliche" Rechnung wie Du sie kennst, wirst Du nicht bekommen, denn die dürfen diese Mogelsteuer gar nicht ausweisen. Beachte mal Deine Steuerbescheide, da steht auch nichts von Umsatz- oder Mehrwertsteuer und auch kein Hinweis, dass das FA befreit ist.

HBResult 
Fragesteller
 13.02.2011, 11:16

na, dass das FA auf andere Steuern keine USt erhebt ist klar - aber hier kaufe ich ja eine Leistung von der Gemeinde ein

EnnoBecker  13.02.2011, 20:20

Was für ein Unsinn!

monja1995  15.02.2011, 18:48
@EnnoBecker

Du mußt es ja wissen..... ich nenne meinen Beruf mal nicht

HBResult 
Fragesteller
 16.02.2011, 08:36

Monja, m.W.n. regelt § 4 UStG die Befreiung bestimmer Leistungen, die u.U. von jur. Pers. öffentl. Rechts (die Gemeinde ist eine solche) erbracht werden - nun habe ich mir aber bei meiner Gemeinde eine Leistung "eingekauft", nämlich 9qm Messestand auf einer Verbrauchermesse und diese Leistung wird mir natürlich in Rechnung gestellt - wie verhält es sich denn bei Händlern auf dem Wochenmarkt, das müßte doch ähnlich gelagert sein?

Die Umsätze der Gemeinden durch Standplatzgebühren kann gemäß § 4 Nr. 12 a) UStG komplett umsatzsteuerfrei sein, wenn eine einheitliche Leistung vorliegt und wenn das Vermietungselement prägend ist.

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Insofern brauchst du also nichts zu bemängeln.

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LG, Danny

HBResult 
Fragesteller
 14.02.2011, 08:27

Hmmm - erscheint mir etwas dünn.

Die Gemeinde besitzt und betreibt eine Veranstaltungshalle, dort führt die Gemeinde eine Messe durch und stellt mir nun 9 qm Standfläche in Rechnung - wenn USt-befreit, muss das doch auf der Rechnung ausgewiesen sein, oder?

EnnoBecker  14.02.2011, 13:19
@HBResult

"muss das doch auf der Rechnung ausgewiesen sein"
 
Richtig. Wenn eine Steuerbefreiung greifen würde, dann wäre der Umsatz ja auf jeden Fall Steuerbar und die Angaben nach § 14 (4) Nr 8 UStG müssten erscheinen.
 
Wie ich aber schon an anderer Stelle schrieb, handelt es sich hier um einen Vertrag besonderer Art, A 4.12.6 (2) Nr. 3 UStAE. Hier kommt eine Steuerbefreiung nicht in Betracht, Absatz 1 Satz 2.
 
Hier kann wohl lediglich eine hoheitliche Maßnahme gesehen werden. Eine jurPersöR ist die Gemeinde ja auf jeden Fall. Es ist nur die Frage, ob sie hoheitlich handelt oder einen BgA unterhält mit der Vermietung der Standfläche.
 
Ich würde hier A 2.11 (12) Satz 2 UStAE in analoger Weise anwenden wollen und komme damit zu einer nichtsteuerbaren Leistung, da die Gemeinde nicht als Unternehmer handelt, sondern auf Grund gemeindlicher Satzungen und Verordnungen.

HBResult 
Fragesteller
 14.02.2011, 19:50
@EnnoBecker

Vielen Dank für Ihre wertvolle Einschätzung - ich glaube es geht hier um etwas ganz anderes. Ich habe heute mit einem Unternehmer gesprochen, der schon länger in der Region ist - Antwort: "das war schon immer so" - hier greift also der "Traditions-Paragraph" :-)

kegus  14.02.2011, 21:09
@EnnoBecker

Oder die Gemeinde verdrängt bisher erfolgreich, dass sie unternehmerisch handelt, soll vorkommen.

HBResult 
Fragesteller
 14.02.2011, 23:29
@kegus

naja, zumindest beim durchführen einer Verbraucher- und Verkaufsmesse sollte man dieses unternehmerische Handeln unterstellen