Simson 70ccm 10ps mit Versicherungskennzeichen fahrbar?
Ich habe vor mir eine Simson s51 mit einem 70ccm Motor zu holen dieser besitzt 10ps. Darf man den mit Versicherungskennzeichen fahren oder brauch man da schon ein 'normales' Kennzeichen. Außerdem muss ich damit zum TÜV?
3 Antworten
mit 70ccm ist das kein Kleinkraftrad mehr sondern ein Leichtkraftrad.
Leichtkrafträder sind nach §3 Abs 2 Satz 1 Punkt c) der FZV zwar zulassungsfrei, daher auch von der Kfz-Steuer befreit, aber nach §4 Abs 2 Satz 2 FZV müssen sie ein eigenes amtliches Kennzeichen führen.
Das ist dieses verkleinerte in 130x255mm für Leichtkrafträder.
Diese Fahrzeuge unterliegen zudem den Vorschriften des §29 StVZO, d.h. du mußt damit alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung.
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§3 Abs 2 Punkt 1c FZV
2)
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind- 1. folgende Kraftfahrzeugarten:
-
- ...
- c) Leichtkrafträder,
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§4 Abs 2 Satz 2 FZV2) Folgende Fahrzeuge nach Absatz 1 dürfen auf öffentlichen Straßen nur
in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8
führen:
- ...
- 2.
- Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c,
Die Simson S70 zählt als Leichtkraftrad. Und wird damit behandelt wie ein Motorrad. Also richtige Zulassung und TÜV.
Damit musste zum TÜV und brauchst ein großes Kennzeichen.
Ob du das überhaupt eingetragen bekommst ist dann die nächste Frage.