SF Klasse vom Vater übernehmen trotz Alleinfahrer?

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Theoretisch nicht, dann ist die Plausibilität, dass du das Auto gefahren hast nicht gegeben.

Aber: Wenn du du den Antrag bei einer anderen Versicherung stellst als bei der wo der Zweitwagen Vertrag war, überprüft das meistens keine Sau.

Größeres Problem ist da schon, wenn der Vertrag länger als ein Jahr storniert ist. Oft ist für eine Übernahme eine Voraussetzung, dass du das Auto innerhalb der letzten 12 Monate genutzt haben musst.

Außerdem kannst du natürlich nur so viele Schadenfreie Jahre übernehmen wie du den Führerschein hast. Bitte auch beachten, dass bei Zweitwagen oft eine Sondereinstufung vorliegt, die du dann auch nicht in voller Höhe übernehmen kannst (wenn du den Führerschein schon so lange hättest).

Soweit ich weiß, geht das. Da du in erster Linie verwandt bist. Wie das natürlich ist, wenn es die Versicherung nicht mehr gibt, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich habe jedenfalls zuerst meinen Wagen auf die Mutter als Versicherungsnehmerin zugelassen und irgendwann die Prozente übernommen.

Meist nicht. Viele Versicherungen geben dafür zu Beginn Sondereinstufungen. Meine beginnt mit SF 4 und 48% Beitrag.

Diese wird dann wieder abgezogen. Zudem muß die eigene Fahrerlaubnis entsprechend lange vorliegen. Ein Überschuß verfällt.

Oft kann auch nur ein "aktiver" Vertrag übertragen werden. Spreche also einfach mit Deinem Berater vor Ort.

Ggf. muß Vater den schlummenrden Vertrag erst wieder aktivieren.

qugart  01.07.2016, 07:39

SF kann auch während einer Unterbrechung übertragen werden.

schleudermaxe  01.07.2016, 08:01
@qugart

Was ist eine Unterbrechnung? Bei meiner ist das eine Unterbrechnung, also ein aktiver Vertrag. Ist dieser aber abgerechnet, ist es keine Unterbrechnung mehr, kann also auch nicht übertragen werden. Es sei denn, es sind noch keine 12 Monate vergangen.

So jedenfalls die Spielregeln bei meiner Versicherung.

Apolon  01.07.2016, 08:59
@schleudermaxe

@Schleudermaxe,

 So jedenfalls die Spielregeln bei meiner Versicherung.

Es ist schon sehr eigenartig, dass die HUK  die von dir genannten Spielregeln gar nicht kennt !

Hast du diese selbst erfunden ?

@monkey011,

sinnvoller wäre es, wenn dein Vater dein Fahrzeug auf seinen Zweitwagen-Vertrag versichern würde. Voraussetzung ist natürlich, dass der Vertrag noch nicht länger als 7 bzw. 10 Jahren (unterschiedliche Bestimmungen der Versicherungsunternehmen) storniert ist.

Denn eine Übernahme der SF-Stufen wird geprüft seit wann du den Führerschein hast und die Dauer ist maßgebend für die jeweilige Übernahme.

Würde z.B. bedeuten: der Zweitwagen hat SF-Stufe 10 - du aber erst 2 Jahre den Führerschein.  Dann würde nur die SF-Stufe 2 übertragen.

Gruß N.U.

Aufgrund des Fahrerkreises wäre es ein Problem. Da dein Vater Alleinfahrer war, konntest du ja gar nicht ständig mit dem Auto gefahren sein. Das gibt eine Ablehnung.

Wenn die Versicherung aber nicht mehr besteht (Auto ist abgemeldet) dann kann es sein, dass das untergeht.

Ein weiteres Problem wird sein, wenn der Wagen mehr als 7 Jahre "nicht versichert" war. Denn dann werden die SF-Klassen nicht mehr übernommen.

schleudermaxe  01.07.2016, 08:02

Wo steht das und warum macht meine Versicherung dies nicht so? Machen die etwa etwas verbotenes?

qugart  01.07.2016, 08:11
@schleudermaxe

Es gelten die AKB. Generell ist es immer empfehlenswert, sich die Verträge auch mal durchzulesen, die man unterschreibt. Zumindest die Teile, die einen gerade interessieren.