Sexchat verboten?

3 Antworten


Auch aus rechtlicher Sicht ist „Sexting“ problematisch, da sich aus dem zuerst einvernehmlichen Tausch expliziter Aufnahmen schnell Cybermobbing entwickeln kann. Der Versand und der Besitz pornografischer Aufnahmen ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann strafrechtlich verfolgt werden, gerade wenn es sich um kinder- bzw. jugendpornografische Darstellungen handelt. Laut §184b StGB sind somit strafrechtliche Folgen zu erwarten, wenn beim Sexting Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren hergestellt, versandt und aufbewahrt werden. Zu kinderpornografischen Darstellungen zählen dabei Darstellungen von sexuellen Handlungen, die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung sowie sexuell aufreizende Wiedergaben unbekleideter Genitalien oder des Gesäßes. Das Gleiche gilt in der Regel für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren, wenn die Darstellungen sexuelle Handlungen oder die betreffende Person ganz oder teilweise unbekleidet in einer unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltung wiedergeben. Bei jugendpornografischen Darstellungen lässt §184c StGB nur im Falle des Besitzes eine Straffreiheit zu, wenn das Material mit Einwilligung der dargestellten Personen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch erstellt wurde. Die Einwilligung kann aber, etwa nach Beziehungsende, widerrufen werden. Zudem gilt die Straffreiheit nicht für die Verbreitung.

Quelle: https://www.schau-hin.info/medien/mobile-geraete/wissenswertes/sexting.html

Mupfel87 
Fragesteller
 13.06.2017, 08:55

Was heißt das jetzt? Und was würdest du jetzr genau sagen? Es war ja auf Snapchat, dort kann man dies ja schlecht nach prüfen und er hat wohl mal ausversehen nen Screen gemacht ihn dann aber auch wieder gelöscht.

augsburgchris  13.06.2017, 08:59
@Mupfel87

Dann scheitert es alleine schon an der fehlenden Beweisbarkeit.

Nein haben sie nicht.

Mupfel87 
Fragesteller
 13.06.2017, 08:52

Aber erst ist 15 & sie wird es 14 in einem Monat.

Mupfel87 
Fragesteller
 13.06.2017, 08:55
@augsburgchris

Ist das nicht kinderpornografie?

augsburgchris  13.06.2017, 08:56
@Mupfel87

Wenn einer von beiden deutlich unter 14 wäre, ja. Da das nicht der Fall ist: NEIN. 

Sie ist mit 4 Wochen sehr nah an der Schutzgrenze. Und er ist auch noch nicht sehr alt von daher dürfte den beiden nix passieren.

Mupfel87 
Fragesteller
 13.06.2017, 09:05
@augsburgchris

Macht es ein Unterschied ob es Fotos oder videos sind?

augsburgchris  13.06.2017, 09:07
@Mupfel87

Nein wird exakt gleich gewertet. Willst du hier irgendjemanden drankriegen?

Später weinen, weil die Bilder die große Runde gemacht haben.