selbstständig als Altenpflegerin ambulante Pflege

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um einen Pflegedienst zu gründen, sind zwei Jahre Berufserfahrung, mindestens zwei examinierte Vollzeitkräfte und die Weiterbildung erforderlich. Außerdem muss, wie bereits erwähnt eine Gesellschaft (UG, GbR) gegründet werden und es fallen einige weitere Dinge (Versicherungen ...) an.

http://l.hh.de/Gruenderzeit

In der Praxis dauert es etwa 10 Jahre bis ein Pflegedienst erfolgreich läuft. Deshalb teile ich die Einschätzung von ischdem.

Es ist auch eine freiberufliche Tätigkeit möglich. Man kann als freiberufliche Springkraft für Heime arbeiten. Mit der Kasse kann dann aber nicht direkt abgerechnet werden. Dazu muss man sich nur bei Gesundheitsamt und Finanzamt anmelden.

yesyos 
Fragesteller
 16.02.2014, 10:49

also wir wollen ja nicht direkt einen pflegedienst gründen sondern so wie z.b. hebammen freiberuflich arbeiten. die hebammen gehen ja auch zu ihren patienten nach hause wie in der ambulanten pflege. und so haben wir es vor auch zu machen. nicht so wie in der selbständigkeit ein büro irgendwo zu haben. In heimen finde ich persönlich das nicht so toll, man trägt die verantwortung dafür, wenn kollegen was falsch machen und es wird hinter dem rücken anderer geredet. wenn ich das auf selbständiger basis mache, dann arbeite ich eigenverantwortlich und bin auch nur für das was ich mache verantwortlich und muss mich nicht vor kollegen rechtfertigen. wenn was sein sollte mdk, beschwerden oder sonstiges, kann icch immernoch sagen wie es wirklich ist und mich nicht auf das wort anderer verlassen. das wäre so der grund, warum ich es selbständig machen möchte. ich liebe den umgang mit kranken und pflegebedürftigen menschen.

yesyos 
Fragesteller
 16.02.2014, 11:03

ok, danke für deinen link, aber der ist leider nicht für norddeutschland. aber ich schau mal unter norddeutschland. danke erstmal

Stelle dir die Selbstständigkeit in der Altenpflege nicht so einfach vor.

Es gäbe die Möglichkeit nach § 77 SGB XI bei den Pflege/Krankenkassen
eine Zulassung zur Einzelpflegekraft zu bekommen, da darfst du aber nur
Grundpflege, hauswirtschaft und Betreuungsleistungen erbringen.

Hier der Link dazu.

Alleine kannst du das gar nicht bewältigen an 365 Tagen je Tag 24 Std. da zu sein.

Dir bleibt eigentlich nur 3 Möglichkeiten : du arbeitest als
Freiberufler auf eigene Rechnung und rechnest deine erbrachten
Leistungen bei den Pflegebedürftigen privat ab.

( Was nicht erfolgsversprechend ist, da Pflegebedürftige über die
Kombileistung Pflegedienste einkaufen können und diese mit den Kassen
abrechnen)

Unter 25€ die Stunde brauchst du erst gar nicht anfangen.

Dann bleibt der Freiberufler, der sich an andere Pflegeeinrichtungen
vermietet. Auch hier sind Einschränkungen. Zumindest in Hessen dürfen
ambul. Pflegedienste laut den Rahmen -u. Versorgungsverträgen mit den
Kassen keine Freiberufler beschäftigen.

Dann bleibt noch die Option der Gründung eines ambulanten
Pflegedienstes. Auch das ist ein Knochenjob und nicht so einfach zu
bewerkstelligen.

Hier einmal die Checkliste für die Gründung eines ambulanten Pflegedienstes.

Das www. lasse ich weg, sonst löschen die Admins wieder den Beitrag.

pflegedienstgruendung.de/files/pdf/checkliste_pflegedienstgruendung.pdf

Grüße von einer PDL mit eigenem Pflegedienst

Hallo! Als ich meine, Ihr solltet Euch unbedingt zunächst bei der Pflegeversicherung (AOK) erkundigen, wenn ihr mit der Kasse abrechnen wollt. Meine Tochter hat vor , später eine ambulante Intensivkrankenpflege aufzumachen. Deshalb habe ich da schon einmal erste Erkundigungen eingeholt. Also, sie muss unbedingt entweder selbst diese PDL-Weiterbildung haben oder jemand einstellen, der sie hat. Und sie darf dass nicht allein mache. Sie muss mind. noch 3 Mitarbeiter haben. Aber ob das im Altenpflegebereich auch so ist, weiß ich nicht. Wie gesagt, kann nur dingend anraten, sich dort zu erkundigen.

ihr müßt 3jährig examinierte Alten-krankenpfleger sein . ich habe das versucht aber die versicherungen - kosten waren zu hoch - haftpflicht usw. - dann habe ich das sein gelassen - erkündigt euch bei den kassen - denn ihr braucht ja die kassenzulassug... dann ich wir haben entschiedden : in einem normalen arbeitsverhältnis zu sein ist "einfacher " als selbständig zu sein mit all dieses Auflagen ... ALLES GUTE

yesyos 
Fragesteller
 16.02.2014, 08:56

danke, wir machen auch die 3 jährige ausbildung zur altenpflegerin. also würde eher freiberuflich als selbständig auf uns zu treffen wir wollen keinen pflegedienst gründen wir machen es deswegen zusammen, wegen der urlaubsvertretung, krankheitsvertretung usw ansonsten versorgt jeder seinen eigenen stadtteil kundenkreis. wie hast du as denn angestellt, deinen kundenkreis aufgebaut. wir wollen uns kein büro mieten sondern alles eigenverantwortlich machen. wie hol ich mir die zulassung der krankenkassen und brauch ich einen PDL Schein

Wenn Ihr zusammen eine Selbständigkeit ausüben wollt, dann müßt Ihr in irgendeiner Form eine Gesellschaft (z.B. GbR.) gründen, ansonsten ist jeder für sich selbständig tätig und muß diese Tätigkeit anmelden. Welche Voraussetzunge zu Anerkennung bei den Kostenträgern Voraussetzung ist, kann ich nicht beantworten.