Schwester unterschreibt Entschuldigung (Schule)

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ehrlich ... ... i.A. und i.V. sind formelle Abkürzungen aus dem Geschäftswesen, die hier ja mal so rein gar nichts zu suchen haben. Bei i.A. (in Auftrag) muss eine schriftliche Berechtigung seitens des Vorgesetzten vorliegen, und bei i.V. (in Vertretung) muss ebenfalls eine sog. Gleichstellungsberechtigung herrschen, beides berechtigt aber nicht dazu wahllos im Namen eines anderen zu agieren.

Das hat hier gar nichts zu suchen. Angenommen die Eltern sind bspw. noch 3 Tage im Urlaub, dann ist die Schwester mit ihrer Volljährigkeit die Aufsichtsberechtigte in Abwesenheit der Erziehungsberechtigten, und somit vorläufig dafür zuständig auch derartige formelle Vorgänge zu tätigen. Die sind erstmal rechtskräftig, können aber später durch die Eltern im Zweifel wieder widerrufen werden (falls nötig). Ansonsten aber hat die Schwester erstmal die Befugnis den Wisch zu unterschreiben, denn es findet in Abwesenheit eine Übertragung der Erziehungsberechtigung (eingeschränkt) statt. Da für eine Abwesenheit von einem Tag keine AU erforderlich ist hat das alles seine Richtigkeit.

Nein, sie ist für Dich nicht erziehungsberechtigt.

Sie kann die Entschuldigung vorschreiben und Deine Eltern unterschreiben diese dann, wenn sie wieder da sind.

KClO4  06.07.2011, 15:56

Im Auftrag darf sie unterschreiben, das ist einfach so^^

Nein. Dies muss durch einen Erziehungsberechtigten durchgeführt werden. Sag der Lehrperson du bringst sie später, deine Eltern waren nicht zu hause, das wird schon in ordnung gehen. Normalerweise hat man ja auch 2 Wochen Zeit um eine Absenz mitzubringen.

Babbsi  06.07.2011, 15:55

Nicht wirklich. Inzwischen gibt es an vielen Schulen schon unentschuldigte Fehlstunden, wenn die Entschuldigung nicht am gleichen Tag mit eingereicht wird. Das ist dann schön blöde, wenn die eltern vergessen, die vorbeizubringen

KClO4  06.07.2011, 15:55

Wenn sie in dieser Zeit auf den Fragesteller aufpasst, darf sie im Auftrag unterschreiben.

TheSlushMan4  06.07.2011, 15:57
@KClO4

IM AUFTRAg ja, aber wenn der Auftrag nicht kommt (;

Bei uns an der Schule ist das so geregelt, dass man eine Frist von 14 Tagen hat..

KClO4  06.07.2011, 15:59
@TheSlushMan4

Den "Auftrag" muss man nicht vorzeigen. Deine Schule hat eine komische Regelung.

TheSlushMan4  06.07.2011, 16:01
@KClO4

Aber er muss vorhanden sein (;

KClO4  06.07.2011, 16:03
@TheSlushMan4

Wenn die Eltern im Urlaub sind und die Schwester aufpassen soll ist der Auftrag vorhanden.

TheSlushMan4  06.07.2011, 21:31
@KClO4

Aus der Fragestellung können wir soetwas leider nicht schliessen ;DD

Das darf sie nicht, da sie nicht deine Erziehungsberechtigte ist. Vielleicht kannst du ja deine Eltern bitten in der Schule anzurufen und die Sachlage zu schildern, sodass du den Entschuldigungszettel dann später mitbringst?

Nein, darf sie nicht, weil sie für dich nicht erziehungsberechtigt ist. Wenn deine Eltern nicht da sind, muß du dem Lehrer das mitteilen und sagen, dass er warten muß, bis deine Eltern wieder da sind.