Schwere Diebstahl unter Alkoholeinfluss
Guten Tag, nehmen wir an Person A wurde auf frischer Tat ertappt und verhaftet als er einen "Diebstahl unter erschwerenden Umständen aus Kraftfahrzeugen" begangen hat. Zu erwähnen sei das Person A unter starkem Alkoholeinfluss stand und Strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getretten ist. Person A hatte die Kraftwagen nicht aufgebrochen, diese standen unabgeschlossen da. Ebenfalls wurde Diebesgut in seinem Fahrzeug aus diesen Diebstählen sichergestellt - warum die Polizei das Fahrzeug von Person A beschlagnahmt hat, ist ihm nicht ganz klar. Nach einer Nacht in der Ausnüchterungszelle und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde dieser nach Hause entlassen. Ahja außerdem wurde kein Alkoholtest bei der Verhaftung gemacht, nur nach mehrmaligen verlangen des A wurde ca. 9 Stunden später ein Atemalkoholwert ermittelt von 0,5 Promille. Nun sitzt Person A zu Hause, bereut und schämt sich zu Tode und grübelt ebenfalls darüber nach - was ihm jetzt blühen könnte. Er ist Student und hat kein eigenes Einkommen, ist erwachsener über 21 und Ersttäter.
Vielen dank bereits im vorraus für eure Antworten.
Beste Grüße
8 Antworten
Mein Rat: Nimm dir einen guten Anwalt, der Erfahrungen im Strafrecht hat. Auch wenn du jetzt als Student vor den Kosten haben solltest, es gibt für Menschen, die sich keinen Anwalt leisten können, die Kostenerstattung durch den Staat (früher sagte man dazu mal "Armenrecht"). Es soll in unserem Rechtsstaat niemand auf rechtlichen Beistand verzichten müssen, nur weil er sich den nicht leisten kann.
Ja ich schäme mich auch sehr für das was ich da gemacht habe :-( Aber danke trotzdem schonmal für die Antworten. Außer dem Alkohol, ist auch die Tatsache, das die Fahrzeuge nicht abgeschloßen waren kein mildernder Umstand - sowas wie Einladung zu Diebstahl - falls es sowas überhaupt gibt? Danke - Ich hoffe ich komme mit einem Blauen Auge davon - bzw ich bete dafür
Ich denke, das mit dem blauen Auge wird funktionieren. Ich wünsche es dir.
Meiner Meinung nach ist das nicht feststellen des alkoholpegels zur Festnahme ein anfechtbarer Ermittlungsfehler. Und du hast recht mit Einladung zum Diebstahl, allerdings gilt das für die Besitzer der Kfz die auch Post bekommen werden weil ein Kfz immer abgeschlossen sein müssen wenn unbeabsichtigt. Genau genommen muss jeder sein Auto sogar beim bezahlen an der Tankstelle abschließen.
Schwerer Diebstahl kann es nur gewesen sein, wenn ein Auto aufgebrochen wurde. Etwas aus einem nicht abgeschlossenen KFZ zu entwenden, wäre lediglich ein "normaler" Diebstahl.
Um zu beurteilen, was auf "Person A" zukommt, müsste man mal wissen, um wie viele Fälle es überhaupt geht, wie hoch der Wert des Diebesgutes ungefähr war und wie man darauf kommt, dass die KFZ nicht abgeschlossen waren.
Dass das KFZ beschlagnahmt wurde, liegt daran, dass es als Tatwerkzeug (Fluchtmittel und Abtransport des Diebesgutes) in Betracht kommt. Und dann würde es der Einziehung unterliegen.
Du wirst Post erhalten und mit deinem Anwalt vor Gericht erscheinen müssen. Dir kann alles von Geldstrafe über Sozialstunden bis Knast drohen. Genaueres kann dir dein Anwalt sagen.
Knast wird tatsächlich nicht direkt rauskommen...
Ohne Vorstrafen ist Knast sehr unwahrscheinlich. Ich tippe eher auf Geldstrafe oder höchstens mal Bewährung.