Schwerbehinderten Ausweis nachträglich beim Arbeitgeber vorlegen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Setze Deinen AG umgehend von Deiner Schwerbehinderung in Kenntnis. Dir stehen nicht nur 5 Arbeitstage mehr Urlaub, auch für 2013, zu sondern Du wirst, allerdings nur auf Antrag von Mehrarbeit (Überstunden) freigestellt.

Ich habe Dir nachstehend mal die wichtigsten Rechte als Schwerhehinderter zusammengestellt, vielleicht entzieht sich das Eine oder Andere Deiner Kenntnis.

• Bei Arbeitsplatzsuche solltest Du bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden

• Du hast einen verbesserten Kündigungsschutz

• Bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bekommst Du Hilfe vom Integrationsfachdienst

• Arbeitgeber wirst Du von Mehrarbeit freigestellt

• Du hast Anspruch auf eine Urlaubswoche mehr

• Du kannst die vorgezogene Altersrente (ohne Abschlag 2 Jahre früher in die Rente)

• Du wirst von der Wehrpflicht befreit

• Besondere Fürsorge wird Dir im öffentlichen Dienst zuteil

• Beschäftigst Du eine Haushaltshilfe, so kannst Du 924,00 € bei der Steuerer- klärung in Abzug bringen

• Je nach Ortssatzung hast Du eine Ermäßigung bei der Kurtaxe

• Der Steuerfreibetrag beträgt bei GdB 60 - 720,00 €

• Bei vorliegen weiterer Voraussetzungen (Krankenkasse fragen), verringert sich die Zuzahlung auf 1% statt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen

LG - Brezel14

Brezel14  11.07.2013, 08:14

Danke für die Auszeichnung: „Hilfreichste Antwort“.

LG– Brezel14

Versuch´s einfach - und leg den Ausweis vor !

Du kannst ihn beantragen,und er es wird Dir dann anteilig mehr Urlaub zugesprochen,wenn Du ihn bekommst,denn das ist nicht so einfach,und es muss eine bestimmte Prozentzahl des Grades der Schwerbehinderung vorliegen um Vergünstigungen wie mehr Urlaub zu bekommen.

Meinst du mit "beantragen" den Schwerbehindertenausweis oder den Urlaub? Falls du den Ausweis hast, solltest du ihn beim Arbeitgeber vorlegen, dann müßte der Urlaub auch noch für dieses Jahr genehmigt werden.

Ich habe im Mai einen Schwerbehindertenausweis bekommen, der rückwirkend ab Mitte Januar gilt. Selbstverständlich bekomme ich da die gesamten fünf Tage Zusatzurlaub.