Schwerbehindert, Arbeitgeber, Parkplatz

4 Antworten

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Durch die Bekanntgabe beim Arbeitgeber hast Du einen verbesserten Kündigungsschutz und erhältst 5 Tage mehr Urlaub. Gibt es in Deiner Firma eine Vertrauensperson für Schwerbehinderte? Dann wende Dich bitte an diese, denn die kann Dir alles Weitere erklären. Ansonsten wende Dich bitte an den Betriebsrat oder an das Integrationsamt, dort gibt es auch Broschüren über "Nachteilsausgleiche" für Menschen mit Behinderung. Solche Broschüren und Ratgeber kann man auch kostenfrei beim Bundesministerium für Soziales unter dem Punkt Publikationen bestellen.      Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum darf man nur mit dem Merkzeichen Ag benutzen. Es gibt noch eine Parkerleichterung für Menschen, die die Merkzeichen G und B haben. Aber auch diese dürfen nicht auf den Behindertenparkplätzen mit dem blauen Schild parken.

Der Arbeitgeber muss nicht informiert werden.

Parkplatz geht nur mit dem Kennzeichen AG (außergewöhnlich Gehbehinderung) möglich.

Wenn du deine Arbeit weiter ausführen kannst, dann brauchst du auch nicht um deinen Arbeitsplatz fürchten. 

Meinst Du jetzt einen Behindertenparkplatz bei der Firma oder generell?

Wenn er bisher seinen Job ausgefüllt hat, so besteht doch kein Grund, dass ihm jetzt plötzlich gekündigt wird.

Wenn der "Jemand" trotzt seiner Behinderung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten weiter nachkommen kann, freut sich der Arbeitgeber. Denn jeder schwerbehinderte Arbeitnehmer senkt seine Ausgleichsabgabe. Ansonsten hat Deanna korrekt und umfassend geantwortet-