Schwarzfahrer nachträglich belangen?
Hallo,
Wenn ein Bahnschaffner nachträglich merkt das man schwarzgefahren ist und vllt. sich eine handfeste Information durch Zufall geholt hat beim kontrollieren die den Schwarzfahrer ausweist, kann er den Schwarzfahrer dann nachträglich belangen im Sinne von es kommt ein Brief an?
4 Antworten
Natürlich nicht
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
.... wieso nachträglich?
Er wird doch nur einmal belangt und dies auch nur, wenn er sich erwischen läßt.
Beispiel: Fahren zwei mit einem Schülerausweis ist der Inhaber vom Original auch fällig.
wie soll er es merken, wenn er dich nicht kontrolliert hat?
An was denkst du da genau?