Schulverweis wegen zu "satanistisch rechtsradikaler" Kleidung

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Direktor beurteilt ziemlich oberflächlich und deswegen darf er dir keinen Verweiß geben. Kämpfe für dein Recht als Metalhead! \m/

hey! 1.i like your stil!!!! 2.nein eigendlich darf er das nicht weill es so wie ich es verstangen habe keine schuluniform giby also sieh dir mal die schulregeln an.also wen du die regeln befolgst kan er dir nichts an!!lass dich nicht untergrigen! liebe Grūße deine blutsaugerin

slipKnot68 
Fragesteller
 24.03.2013, 22:26

hey danke fürs kompliment ich werd mal sehn ob er sich wieder einkriegt

naja, die schule kann schon eine gewisse kleiderordnung vorschreiben und wenn du dich extrem mit nieten und ketten behängst, kann er wohl was dagegen sagen. dich als satanisten zu beschimpfen is da wieder was anderes, vllt suchst du mal zusammen mit deinen eltern das gespräch, er scheint ja zu der dämlichen fraktion der intoleranten zu gehören, die keine ahnung von metal haben, es aber verachten -.- klär ihn auf oder versuch es zumindest.

ansonsten könntest du dein auftreten ja vielleicht etwas reduzieren, bandshirts und kutte ok, aber die nieten müssen ja nicht unbedingt alle sein oder? springerstiefel sind halt immer sone sache, da sie nunmal auch in der rechten szene auftauchen und viele einfach zu blöd sind den unterscheid zu kennen

NeoFromMatrix  24.03.2013, 21:33

paragraph 2 grundgesetz, das sagt alles oder ?

Epicmetalfan  25.03.2013, 12:55
@NeoFromMatrix

naja ne kleiderordnung is ja kein widerspruch zum grundgesetz, dass der direktor mit dem verweis falsch handelt steht ja außer frage. nur genauso wie sie bauchfreie kleidung etc verbeiten können, könne sie auch sagen springerstiefel und nieten sind unerwünscht, sie könnten auch ne schuluniform einführen und basta.

slipKnot68 
Fragesteller
 24.03.2013, 22:28

es sind ja keine doc marts oder so es sind normale stiefel mit schwarzen schnürsenkeln

du hast GRUNDRECHTE ! http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html hier steht es, du hast ein recht auf freie entfaltung deiner persönlichkeit und die rechte anderer personen verletzt du nicht

druck das aus und zeig es ihm, am besten mit deinen eltern wenn er dich raushaut kannst du ihn zivilrechtlich verklagen auf schadensersatz ! und du kannst die polizei rufen, die werdens ihm auch nochmal erklärt, das er kein recht hat dich von der schule zu verweisen, du hast ein recht auf bildung, du bist sogar schulpflichtig !

JA, DAS FÜHLT SICH GUT AN :DDDDDD

Hier kam auch öfters auf, dass das in der Schulordnung verboten sein könnte und dazu kann ich meines Wissens nur sagen: Blödsinn, solang du nicht auf einer Privatschule bist. In einer Privatschule kann so etwas durchaus verboten werden und dem muss dann auch gefolgt werden. Auf einem normalen Gymnasium aber darfst du tragen, was du willst, solange es nicht irgendwelche Gesetze übertritt. Rechtsradikale Sachen oder auch satanistische sind da verboten. Deine Beschreibung nach gehörst du aber in keine der beiden Kategorien, der Direktor hat dich nur oberflächlich verurteilt und dann ist das hier öfters erwähnte Herantreten an eine höhere Instanz das beste was du machen kannst.

Im Schulamt würde ich dir aber raten ein kleines bisschen weniger deiner normalen kleidung zu tragen, z.B. die Nieten und Ketten etwas zu reduzieren. Das mildert zwar das Gesamtbild ab, aber die wichtigsten merkmale, an denen sich wohl dein DIrektor gestört hat, sind immer noch da, also: Bandshirt, Springerstiefel, Kutte, schwarze Kleidung. Nett und höflich aufzutreten ist auch unbedingt erforderlich! Es ist immer besser auf diejenigen einen guten Eindruck zu machen, die die nächste Verfügungsgewalt über deinen Fall haben. Vor Gericht willst du ja nicht unbedingt gleich ziehen, oder?

Mythas  28.03.2013, 21:39

Warum genau sollten satanische Sachen bitte verboten sein? Religionsfreiheit?

lara58  14.05.2013, 18:19
@Mythas

Genau. Das wäre ja genau das selbe, wenn Kopftücher verboten wären.