Schulverweis aufgrund von Rufschädigung?

2 Antworten

Üble Nachrede ist ein Straftatbestand. Ich würde auch niemanden behalten, der meinem Unternehmen schadet. 

Wer Missstände bekannt machen möchte, kann das -in sachlicher Form- tun. Unter anderem auch in Fachforen oder auf Bewertungsportalen im www. Das auf diese Weise zu machen, die er gewählt hat, ist unüberlegt gewesen. Der Ärger der Schule ist berechtigt. Er wird gehen müssen. 

"Verletze niemanden, den du nicht töten kannst." 

Von wem das Zitat stammt, weiß ich leider nicht mehr. Aber die Aussage stimmt. Wenn man in einer schwächeren Position ist (als Schüler ist man das), sollte man besser die Bälle flach halten. Auch wenn jede seiner Aussagen wahr sein sollte. ER hat jetzt den Ärger und ER hat keinen Abschluss. Die Schule wird weiter bestehen. Wem hat er also genutzt mit seinem Theater?

Er sollte zufrieden sein, wenn die Schule nicht mit juristischen Mitteln gehen ihn vorgeht.

FZ

Ich denke die Schule kann ihm tatsächlich einen Verweis aussprechen, weil es üble Nachrede und Rufschädigung ist. Außerdem liegt der Verweis in Händen der Schule. Ich denke der Konflikt lässt sich nur noch vor Gericht klären. Und erst einmal müssten von Seiten der Schüler Beweise erbracht werden, dass Lehrer tstsächlich die Schüler schikanieren. Ihr müsst zusammenhalten und stark sein. (An meiner Berufsschule geht es auch wild zu. Lehrer mobben Schüler, erscheinen ohne Entschuldigung nicht zum eigenen Unterricht und 1 Fach hatten wir höchstens 2 Stunden bis jetzt)