Schulverlängerung =Schulpflicht verlängert?
Moin,
wenn ein Schüler/in ein Antrag auf Schulverlängerung in NRW gestellt hat, wird dann eigentlich die Vollzeitschulpflicht mit verlängert?. Oder ist die Schulverlängerung nur dazu da, das der/die Schüler/in die Schule weiter besuchen darf die Vollzeitschulpflicht hat er/sie jedoch nicht mehr wenn er sie bereits erfüllt hat oder?.
Diese Frage ist aus reinem Interesse, da ich kein Schüler mehr bin. Deshalb könnt ihr euch kommentare wie "Du musst zur Schule gehen" etc sparen :).
2 Antworten
Wer sich an einer Schule anmeldet, unterliegt dann auch für das laufende Schuljahr der Schulpflicht - unabhängig von seinem Alter. Sonst würde der Schulbesuch ja vollkommen unverbindlich und nicht mehr planbar.
Er kann sich natürlich von der Schule abmelden. So lange er das nicht tut hat er auch Anwesenheitspflicht
Danke für die Antwort :)
Schulpflicht hat man dann nicht mehr. Aber Anwesenheitspflicht. Und wenn man der nicht nachkommt dann kann man durchaus von der Schule fliegen.
Aber die Vollzeitschulpflicht, hätte der Schüler dann nicht mehr wenn er sie bereits erfüllt hat oder?.
Nein, die hätte er nicht mehr.
Wobei es dann ja auch noch die Berufsschulpflicht gibt. Man kann statt auch eine Berufsschule aber auch eine andere Schulform besuchen
Danke dir für die Hilfe :).
gerne doch
Wenn also jemand der die Vollzeitschulpflicht bereits absolviert hat, jedoch so ein Antrag ausgefüllt hat und die Schule weiterhin besucht unterliegt er trotzdem noch der Vollzeitschulpflicht. Habe ich das so richtig verstanden?.