Schulpflichtig trotz Ausbildungsplatz?

6 Antworten

Warum kommst Du nicht klar? Das wäre doch wohl die wesentliche Frage.

Wenn Du davon läufst nimmst Du die Lebensaufgabe mit. In diesem Fall, aus irgendwelchen Gründen nicht klar zu kommen.

Ob Du das machen kannst, weiß ich nicht. Aber erlaubt ist es nicht, Du bist bis 18 Jahre (Berufs-)schulpflichtig. Deine Eltern würden sich strafbar machen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag für Deinen Minijob unterschreiben würden.

In der Ausbildung gehst Du ja auch zur Berufsschule. Viel anders wird das nicht, als es jetzt ist. Mach' lieber das Beste draus.

Solange du unter 18 bist, gilt für dich die Schulpflicht; d.h., dass du in die Schule gehen musst und keine Wahlmöglichkeit hast.

Pass auf wegen Probezeit. Von Abbrechern wird oft nichts gehalten. Mann kann einen Schulabschluss auf der Berufsschule nachholen, auch wenn man nichts gelernt hat außer die berufsbedingten Sachen und Politik.