Schulleiter gibt Spirituosen an 16/17-jährige aus und "nötigt" sie zum Austrinken?

6 Antworten

Tjoah ermutigen und Nötigen sind zwei unterschiedliche Sachen.

Wenn er euch Zeug mitgebracht hat das von 16-Jährigen auch gekauft werden darf und er "nichts weiter" getan hat als sowas zu sagen "Nun trink doch mal jungchen" dann ist da rechtlich wohl nichts zu machen.

Das das alles andere als vorbildlich ist wäre was anderes. Das sinnigste ist vermutlich die Eltern ein zu spannen und eine Beschwerde ein zu reichen. Man könnte auch das Ministerium für Bildung des jeweiligen Bundeslandes anschreiben und darum bitten das man den Schulleiter auf den Pott setzt. Schließlich untersteht ein Schulleiter dem jeweiligen Bildungsminister wenn auch nicht direkt.

Das der Schulleiter einen Schüler wegen sowas nicht bestehen lässt kann ich mir nicht vorstellen. Aber einer meiner Rektoren hatte an meiner Schule auch unterrichtet macht das eurer auch so könnte eine schlechte mündliche Note in seinem Fach durchaus vorkommen.

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 19:14

Es war Alkohol der hochprozentig und ab 18 ist. Ja mit der Formulierung bin ich mir auch stark unsicher

Asporc  07.05.2019, 19:19
@Emil1933

Dann lass das "ermutigen" bzw. "nötigen" weg falls du das irgendwo melden solltest. Da kann man mal erwähnen in dem Styl "Weiterhin hat er ..." aber der Punkt der entrüstung sollte auf das Ausschenken von ab 18-Alkohol an Minderjährige sein. Das Jugendschutzgesetz ist auch Deutschlandweit da ist es also auch egal ob du in Baden Würtemberg wohnst oder sonstwo.

Da du ja anscheinend in dem ehemaligen "Westdeutschland" wohnst ist eine Kündigung aber nicht zu erwarten. Soweit ich weiß sind die Lehrer in diesen Bundesländern Beamte da kann man nicht leicht gekündigt werden. Eine Strafzahlung wie von Fcb unten erwähnt würde es bei ausreichend beweisen sicher geben.

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 19:22
@Asporc

Danke für deine Antwort. Ja ich lebe in Baden-Wüttemberg, bin mir aber unsicher inwiefern an meiner Schule das Beamtentum greift da diese halbprivat ist und in irgendeiner Art Relation der Verwaltung zu dem Bischofstum(?) in Freiburg steht

das zeugs ist erst ab 18 erlaubt. gilt auch für den schulleiter. der darf das auch nicht an jüngere ausgeben.

folgen könnten sein, anzeige und jobverlust

meines Wissens sollten da Bußgelder bis zu 3000€ drin sein, den Schulabschluss sollte das nicht kosten auszusagen, wahrscheinlich würde er seinen Job eh verlieren

Woher ich das weiß:Recherche
FcbJekdk  07.05.2019, 19:07

JuSchG

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 19:10

Um das noch kurz anzumerken es ist eine halbprivate katholische Schule die von Freiburg verwaltet wird. Macht das irgendeinen Unterschied?

FcbJekdk  07.05.2019, 19:13
@Emil1933

Ich bin da jetzt kein Experte aber schon der Ausschank von Spiritousen an Minderjährige ist gegen das JuSchG und auch in Freiburg ist das also illgal und ich denke nicht das er dann den Job behalten kann, hoffe ich zumindest nicht

Asporc  07.05.2019, 19:14
@Emil1933

Ob katholisch oder nicht macht keinen Unterschied. Höchstens in der Entrüstung der Eltern und Schüler über das Verhalten. Das Bundesland ist hingegen wichtig siehe meinen Post die stadt selber ist dementsprechend auch recht egal.

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 19:18
@Asporc

Meinte damit eher die Katholische Institution die in Freiburg ist. Kenne nicht den Fachbegriff, also irgendwas mit Erzbischoftum oder sowas kenne mich da echt nicht aus. Tut mir leid dass ich mich unverständlich ausgedrückt habe

Asporc  07.05.2019, 19:25
@Emil1933

Egal ich bin mir meiner Formulierungen auch oft unsicher. Aber wie auch immer. Die Kirche hat heutzutage keine besonderen Rechte mehr (Ausnahme Kirchensteuer) also gildet das normale Gesetz. Nur die Leute bei denen man sich über den Typen beschweren muss sind halt andere ;). Er hat sich also so zu verhalten wie jeder andere Schulleiter auch. Und das mindeste ist halt sich an die geltenden Gesetze zu halten. Brantwein und ähnliches darf nicht an Jugendliche ausgeschenkt werden bei Likören sieht das noch anders aus.

Ich glaube zwar die Geschichte nicht. Aber wenn es wirklich so war dann können die Schüler dies melden ohne Sanktionen zu befürchten und der Schulleiter wäre seinen Job los.

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 19:13

Ich kann verstehen wenn es vielleicht unglaubwürdig daher kommt, es gibt aber tatsächlich Fotos von dem Vorfall also wie Anwesende zB auf Snapchat "Hartalk vom Schulleiter (sprachloser emoji)" geposted haben. Alle Anwesenden haben den Vorfall auch bestätigt nur liegt die ganze Situation momentan eher in der Luft und keiner weiß wie man vorgehen soll.

verreisterNutzer  07.05.2019, 19:35
@Emil1933

Zusammen stehen und gemeinsam dies melden.

Naja, irgendwas passt noch nicht. Das St. Ursula-Gymnasium wird zwar von einem Mann geleitet, ist aber ein reines Mädchengymnasium. Die St. Ursula-Schulen werden aber von einer Frau geleitet und sonst finde ich auf die Schnelle keine höheren Schulen in Freiburg, hinter denen die Erzdiözese steht.

Der zweite Punkt. Hat sich gegen den Likör jemand gewehrt? Die Berentzen Teilen sind zwar Spirituosen aber haben trotzdem nur 16% Vol. Zumindest ich kenne keine(n) 16 oder 17 jährigen der sowas nicht schon mal probiert hat.

Emil1933 
Fragesteller
 07.05.2019, 20:46

St. Paulusheim in Bruchsal steht soweit ich weiß unter der Erzdiözese obwohl es halt nicht in Freiburg liegt. Schon klar dass das manch ein Jugendlicher probiert hat ist halt trotzdem Hartalk

Meandor  07.05.2019, 21:20
@Emil1933

https://www.schulstiftung-freiburg.de/de/schulen/

Es gibt noch viele Schulen im Bereich der Erzdiözese Freiburg.

Ich hab es so aufgefasst, dass die Sache in Freiburg war.

Ich weiß, dass der Likör rein formell zum Hartstoff zählt. Weine zählen zu Ü16 und haben auch bis zu 14%, aber der Gesetzgeber musste halt irgendwo einen Schnitt ziehen und sagte >15% erst ab 18.

Rein formell, macht der Schulleiter etwas was er nicht darf.

Rein von den Gepflogenheiten im ländlichen BaWü: S*hei* der Hund drauf.

Wenn man den Direx meldet, dann bekommt er ein Gespräch mit der Schulstiftung, und das war es.