Schulhausmeister hat mich bedroht und beleidigt ist das strafrechtlich relevant?

6 Antworten

Die genannten Äußerungen erfüllen den Straftatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Du musst innerhalb von drei Monaten nach der Beleidigung einen Strafantrag bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, damit die Tat verfolgt werden kann (vgl. §§ 194 StGB, 77b StGB).

Die Staatsanwaltschaft verfolgt Beleidigungen wegen der Vielzahl an Delikten allerdings nur, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Verfolgung bejaht. Ob sie dies hier tut, lässt sich nicht sicher prognostizieren und nur durch einen Strafantrag herausfinden.

also habe ich dagegen die Tür getreten. getreten

Das erklärt doch schon so einiges. ich empfehle dir mal zum Rektor zu gehen. Dafür braucht es keine Nachfragen bei Gute Frage.

Der wird dich auch besser kennen und weiß ggf. wie er das alles einzuordnen hat.

Ich würde das auf jedenfall der Schulleitung melden, wenn die nichts machen, kannst du davon ausgehen, dass die ein solches Verhalten tollerirene. Dann würde ich Kontakt zur Bezirksregierung aufnehmen.

Ja, nun das kannst dir überlegen, in dem Zuge kommt dann sicher auch die Sachbeschädigung oder Vandalismus auf den Tisch.

Weißt du Leute wie du, glauben doch wirklich sich alles erlauben zu können und wenn euch mal einer Bescheid gibt, wollt ihr das einfach nicht hinnehmen.

Der Typ hat dich gefragt ob du eine aufs Maul willst, da ist auch kein Schaden entstanden!!

Wenn du eine Anzeige aufgibst wird es welche haben.

eyezet 
Fragesteller
 01.02.2022, 17:33

Ok Danke