Schulgeld bei hartz 4

6 Antworten

Dann schau mal in das 3. Kapitel SGB II. Dort findest du alle Leistungen, die das Jobcenter erbringt.

Zum BAföG:

Schulgeld o.ä. ist nicht mit drin im BAföG. Ist schlicht nicht vorgesehen.

Wenn Du nebenher arbeiten gehen kannst: Ein 400 € Job ist im BAföG anrechnungsfrei (brutto). Zusätzlich kann auf Antrag ein Betrag von 205 € netto mtl. vom eigenen Einkommen für Schulgelder o.ä. freigestellt werden.

Wie sich derartige Einkünfte auf HartzIV auswirken würden, kann ich nicht beurteilen.

Aus Jobcenter-Sicht ist eine Ausbildung, die Schulgeld kostet, schlichtweg Privatvergnügen.

Schulgeld ist zwar nicht explizit im Regelsatz vorgesehen, allerdings gibt es dafür auch keine Anspruchsgrundlage, weder im § 24 SGB II noch im § 28 SGB II.

Leider hat das Amt Unrecht.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/regelsatz.html

Unter Bildung sind im Regelsatz NULL €uro enthalten.

Druck dir das aus, beantrage das nochmal schriftlich. Dann muss ein schriftlicher Bescheid erstellt werden. Diesem kann dann widersprochen werden... wird dem Widerspruch nicht abgeholfen (also etwas bewilligt) dann kann man vorm Sozialgericht klagen.