Schule, Teilzeit, Ausziehen?

3 Antworten

um ausziehen zu können brauchst du eine beratung beim jugendamt. die hören sich deine geschichte an und danach die version dazu von deiner mutter. danach wägt das jugendamt ab ob ein auszug erforderlich ist oder eben nicht. sollte eine erfordernis vorliegen bekommst du eine empfehlung und kannst dich damit ans jobcenter wenden. dort kannst du zusicherung einer wohnung, kautionsdarlehen, renvovierungskosten, erstausstattung etc beantragen.

dein einkommen und das kindergeld mindern deinen bedarf. sollte kindergeld und einkommen nicht ausreichen bekommst du aufstockend alg2. wirst unter umständen aufgefordert später schülerbafög zu beantragen.

das bafögamt prüft dann die möglichkeit auf unterhalt seitens deiner eltern. wenn die nicht leistungsfähig sind bekommst du kindergeld, unterhalt, bafög und eventuell aufstockend alg2

wenn keine erforderlichkeit vorliegt, bekommst du vom jugendamt keine empfehlung zum auszug. du kannst dann trotzdem ausziehen, musst aber alles selbst aus eigenem einkommen finanzieren.

nooneknows2 
Fragesteller
 20.05.2019, 22:04

es ist ja nicht so dass meine Eltern nicht zahlen können, aber ich möchte das Jugendamt einfach da raus halten, da das Thema bei meiner mutter schonmal angeschnitten habe und ihre Einstellung dazu kenne. ich möchte mit dem auszug ein besseres Verhältnis bezwecken und nicht dass es durch sowas schlechter wird.

markusher  21.05.2019, 08:09
@nooneknows2

das steht dir frei, nur musst du die sache dann aus eigenem einkommen bestreiten. sozialleistungen fallen weg.

Deine Eltern sind für dich zuständig.

Du wirst auch keinen Vermieter finden, der dir als Schüler mit Teilzeitjob eine Wohnung gibt.

markusher  10.04.2019, 08:17

wenn die eltern ans kinderzimmer verweisen, dann ist feierabend.

Heidrun1962a  10.04.2019, 15:56
@markusher

genau, damit haben die Eltern ihre Pflicht erfüllt.

Mach das was der Psychologe dir angeboten hat. Der kennt deine Situation. Zuschüße vom Amt gibt es eigentlich nicht weil deine Eltern für dich als Schüler unterhaltspflichtig sind. Wenn du eine Ausbildung machst nach der Schule und diese weit weg vom Elternhaus ist, kannst du aber zum Wohnen Zuschuß bekommen. Da kannst du dich vorher kundig machen, denn mit 19 hast du die Schule ja bald hinter dir.

nooneknows2 
Fragesteller
 08.04.2019, 20:48

Naja 2 ganze Jahre noch

Klaraaha  08.04.2019, 20:52
@nooneknows2

Es lohnt sich trotzdem mal mit dem Psyscholen zum Jugendamt zu gehen. Vllt. helfen sie dir bei der Zimmersuche. Mit 450 und Kindergeld könntest du möglicherweise in einer WG wohnen..