Schuldtitel gegen 9 jähriges Kind? Identitätsdiebstahl?

9 Antworten

Ich möchte noch mal erzählen wie es ausgegangen ist und auch noch mal hinzugefügen, das der Titel schon vor 13/14 Jahren abgelaufen war, da der Titel damals zugestellt wurde. Die ganze Heilungsgeschichte ist somit überhaupt nicht mehr relevant. Ich habe mir jedenfalls einen Anwalt geholt und Inkasso und Gericht angeschrieben. Das ganze wurde nun auf Eis gelegt und der Anwalt versucht den Titel in die Finger zu bekommen, ansonsten erhebe ich ein Titel zum Vollstrecken.

Auch der Gerichtsvollzieher dsrf nicht bei mir pfänden, da er diese Fälle zu genüge kennt. Ein Titel gegen ein Minderjähriges Kind ist unwirksam und und wäre nur gültig wenn ich auch wirklich was gekauft habe und mein gesetzlicher Vertreter mit auf dem Titel gestanden hätte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

und ganz wichtig.

Du machst KEINE Schuldanerkenntnisse, KEINE Ratenzahlung, KEINE Erklärungen.

Am Telefon auflegen, Briefe wiedersprechen.

Die Inkasso unternehmen wissen selber dfas solche Forderungen uneinbringlich sind, die arbeiten dann mit holhlen Drohungen und Tricks.

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 01:34

Ok, ja ich hätte gar nicht anrufen dürfen. Werde auch nicht mehr anrufen.

Nutzer298  04.01.2019, 01:49
@Nellen27

Ich würde dir wünschen, dass blackhaya Recht hat, sehe hier allerdings schon das Problem, dass ein 30 Jahre lang gültiger vollstreckbarer Schuldtitel gegen dich vorliegt und ich kann mir keinen Grund vorstellen, weshalb der nicht vollstreckbar sein sollte.

Ich würde dir auch raten, keinesfalls am Telefon oder sonstwem gegenüber irgendwelche Aussagen zu tätigen und am besten einen Anwalt dazu befragen.

blackhaya  04.01.2019, 01:51
@Nutzer298

Völliger Unsinn.

Einen Schuldtitel gibt es erst wenn ein Richter nach einer Gerichtsverhandlung die Forderung anerkennt.

Schuldtitel gegenüber einem 9 järhigen. Das ist jetzt zu blöd um es zu kommentieren.

mepeisen  04.01.2019, 09:40

Um Gottes willen. Bitte nicht bei Themen mitreden, wo die Sachkenntnis fehlt. Das ist nicht schlimm, aber was du hier schreibst, hat fatale Auswirkungen. Der Titel liegt vor, es kann vollstreckt werden und wenn man nun alle Einspruchsfristen verstreichen lässt, dann hat man 0 Chancen, sich dagegen zu wehren.

Der Vollstreckungsbescheid steht erstmal und kann vollstreckt werden. Im Gegensatz zu den teils hier vertretenden Meinungen sind Vollstreckungsbescheide ab 7 Jahren möglich. Eine Geschäftsfähigkeit ist nicht Voraussetzung für zivilrechtliche Forderungen. Das Inkassobüro ist derzeit auf der richtigen Seite. Übrigens: Verjährungszeit 30 Jahre.

Du solltest dir einen RA nehmen der eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand erreicht. Dann könntest du Einspruch gegen den/die Bescheide einlegen (sh. z.B. 236 ZPO).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 09:52

Es handelt sich um Identitätsdiebstahl und nicht darum das ich da was in Höhe von 500 Euro heimlich bestellt habe. Mein Bruder soll auch mit 8 Sachen im Wert von 1200 Euro gekauft haben, eine Ausweiskopie reichte aus und er hatte seine Ruhe

Ronox  04.01.2019, 11:36
@Nellen27

Das hat nichts mit Identitätsdiebstahl zu tun. Deine Mutter hat lediglich als deine gesetzliche Vertreterin Verträge in deinem Namen abgeschlossen.

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 13:15
@Ronox

Es ist also KEIN identitätsdiebstahl wenn meine Mutter meinen Namen dafür MISSBRAUCHT und sich damit Sachen für sich SELBST bestellt????? Falsches Geburtsdaten mit eingeschlossen??

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 13:17
@Nellen27

Es ist auch KEINE Straftat wenn sie mich 30 Jahre älter macht damit ich als Erwachsene durchgehe??

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 13:19
@Ronox

Sie hat sich als MICH ausgegeben und nichts als gesetzliche Vertreterin abgeschlossen! Das ist doch lächerlich!

furbo  04.01.2019, 15:58
@Nellen27

Identitätsdiebstahl ist keine Straftat. Allerdings könnte es sich bei dem Verhalten deiner Mutter um Betrug gehandelt haben.

Was sagt dein Anwalt dazu? Diese Inkassofirmen sind extrem hartnäckig und scheren sich nicht um die Rechtslage, denen muss man härter kommen.

Eigentlich wuerde ich hier dazu raten, schnell einen Anwalt einzuschalten. Wenn seit 13 Jahren ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, sind dagegen naemlich kaum noch Rechtsmittel moeglich. Den kriegst du ohne Anwalt nicht weg.

Inwieweit die inzwischen hinzugekommenen Ansprueche berechtigt sind und ob diese nicht zumindest teilweise bereits der Verjaehrung unterliegen, muesste ebenfalls genau geprueft werde.

Angesichts der doch recht ueberschaubaren Gesamtforderung von 1.500 Euro weiss ich aber nicht, ob das wirtschaftlich einen Sinn machen wuerde. Die Anwaltskosten werden nicht unerheblich sein. Der haette da naemlich einiges zu tun.

mepeisen  04.01.2019, 09:35

Der Fall ist rein sachlich überschaubar. Sprich: So viel hat der Anwalt nicht zu tun und die Sachlage ist relativ schnell und eindeutig geklärt. Geburtsdatum mit tatsächlichem Alter -> formal angreifbarer Titel -> Frist hat erst begonnen, jetzt wo man den das erste Mal gesehen hat.

Mehr braucht es eigentlich im ersten Moment nicht, ggf. den Wink auf Haftungsbeschränkung von falschen Handlungen der Eltern. Normalerweise sollte ein Inkasso dann wenig qualitative Gegenwehr zeigen.

Problematisch würde es erst, wenn bei einer Wiedereinsetzung das Inkasso argumentiert, TE habe schon viel früher Kenntnis vom Titel gehabt. Wobei auch das erst dann kompliziert wird, sollten dafür wie auch immer geartete Beweise vorliegen.

Ansonsten dürfte ein Anwalt ohnehin nicht mehr verlangen, als das RVG hergibt.

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 09:42
@mepeisen

Hab ich ja nicht gehabt, wie auch. Ich war 9 und meine Mutter schwer krank. Ich war in der genannten Zeit sogar nicht einmal zuhause sondern im Krankenhaus weil ich Verdacht auf Hirn Tumor hatte

mepeisen  04.01.2019, 09:45
@Nellen27

Ich glaube dir das. Wieso solltest du auch lügen. Nur sollte man sich gedanklich darauf vorbereiten, dass ein Inkasso so etwas behaupten könnte.

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 11:01
@mepeisen

Das ist doch krank. Ich hoffe das der Richter mir glaubt, sollte es soweit gehen. Was wenn die den Titel nicht hergeben?

mepeisen  04.01.2019, 11:06
@Nellen27
Ich hoffe das der Richter mir glaubt, sollte es soweit gehen

Abwarten. :-)

Was wenn die den Titel nicht hergeben?

Wenn der Titel aufgehoben wird und sie ihn trotzdem nicht herausgeben, kann man denen einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken, der den dann aus dem Büro mitnimmt ;-)

Nellen27 
Fragesteller
 04.01.2019, 12:59
@mepeisen

Ja also ich hatte gerade einen Termin bei einem Anwalt für Inkassorecht und er sagte gegen den Bescheid kann man nichts mehr machen. Die Frist zum Wiederspruch ist schon vor fast 13 Jahren abgelaufen und falsch zugestellt wurde er ebenfalls. Er ging an eine 13 Jahre alte Adresse wo noch mein Bruder lebt. Er wird die jetzt auf Form fehler hinweisen und auch auf falsche Zustellung der Adresse. Der Titel sei auf jeden Fall unwirksam und das Inkasso ist bei denen bekannt. Er hatte Mandanten die haben von diesem Inkasso einen Titel gegen ihren Hund oder Katze bekommen. Vor das Gericht werden die nicht ziehen weil ein Blick auf den Ausweis schon ausreichen wird, so der Anwalt. Die sind dafür bekannt alles sofort fallen zu lassen wo der Aufwand zu groß wird und das ist bei mir wohl definitiv der Fall.