Schuldanerkenntnis ohne konkrete Zinsvereinbarung aus dem Jahr 2005, nun Zinsforderung

2 Antworten

Grundsätzlich verjähren Zinsen, die nicht schon als Betrag in einem vollstreckbaren Titel stehen, nach 3 ganzen Kalenderjahren, wenn nicht regelmäßig dagegen vollstreckt wurde. Im günstigsten Fall ist also alles von 2011 (nach den ganzen Jahren 2012, -13, 14) und früher verjährt.

Schwierig könnte es allerdings werden, wenn die Raten standardmäßig nur auf die Zinsen angerechnet wurden, dann ist u.U. die Hauptforderung noch nicht angetastet, und durch die Zahlungen ist auch die Verjährung immer wieder zurück gesetzt worden.

War es ein einfaches Anerkenntnis (nur Vertrag), oder notariell?

Und die Schuld wurde anteilig aufgeteilt, also nicht als Gesamtschuldner, wo ggf. einer für alles rangezogen werden kann, wenn der andere nicht zahlen kann? Richtig?

suninflower2013 
Fragesteller
 27.03.2015, 16:47

Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Es ist ein einfacher Vertrag, nicht notariell beglaubigt.

Eingangs steht geschrieben, dass sich die gesamte Forderung gegen den Schuldner X (damaliger Mieter laut MV) richtet. Direkt im Anschluss wird jedoch festgehalten, dass Person Y die Schuld anteilig (hälftig) anerkennt und somit Person X und Person Y je in 24 Raten à je ... Euro die geschuldete Summe tilgen werden. 

Person X hat wie geschrieben nach relativ kurzer Zeit die Zahlungen eingestellt und Person Y ist aus Gutmütigkeit für die gesamten Zahlungen aufgekommen. 

Ich weiß nicht, ob es von Bedeutung ist, aber die erste Rate wurde erst 2009 bezahlt (o.g. Vertrag wurde 2005 unterzeichnet), nachdem die Sache aus mir unerklärlichen Gründen zwischendrin völlig zum Stillstand gekommen ist.

Viele Grüße!

mepeisen  27.03.2015, 18:08
@suninflower2013

Wurde denn in all den Jahren irgendwann einmal moniert, dass nicht gezahlt wurde? Wurden irgendwann in all den Jahren vom Gläubiger einmal Zinsen gefordert?

suninflower2013 
Fragesteller
 27.03.2015, 19:23
@mepeisen

Hallo!

So wie ich das verstanden habe, war der Kontakt zwischen dem Gläubiger und Person Y wenn immer freundlich mahnend (es gab keinen Dauerauftrag von Person Y), mehr in die Richtung "denken Sie bitte an die Zahlung", "haben Sie eigentlich von Person X mal wieder etwas gehört?" (die sich ja ins Ausland abgesetzt hat).

Nun ist alles abbezahlt und der Gläubiger fordert Zinsen mit der Begründung "das wäre ja bekannt, dass Zinsen gezahlt werden müssen" oder etwas in dieser Art. Und wenn bis Mitte April keine Rückmeldung käme, würde sie den Anwalt einschalten. Es ist alles etwas undurchsichtig, Zahlungen wurden - warum auch immer - nicht zuverlässig geleistet, aber von Zinsen war, soweit mir das nun geschildert wird, noch nie die Rede.

Viele Grüße!

mepeisen  28.03.2015, 08:11
@suninflower2013

Es gibt hier ein gewisses Problem. Tatsächlich sind Zinsen normalerweise immer zu zahlen. Die Mahnungen kann man durchaus als verzugsbegründend ansehen. Dann wären 5% über Basiszins nach dem BGB zu zahlen.

Auch ohne konkrete Zinsvereinbarung wären Beträge mit 4% laut BGB zu verzinsen.

Auf der anderen Seite gibt es nur ein Schuldeingeständnis über den Betrag ohne Zinsen, was sich auch aus der Anzahl der Raten betrifft. Zudem gibt es nur ein Schuldeingeständnis über die Hälfte und es wurde mehr als die Hälfte bezahlt. Gerade dass man nur jeweils die Hälfte anerkannt hat, könnte dafür sorgen, dass man nichts mehr zahlen muss. Nach dem Motto "Was willst du denn von mir? Wenn du Zinsen willst, rechne es von dem von mir längst gezahlten Betrag ab und kümmere dich selbst um die Betreibung bei Person X."

Die Frage ist, ob man sich hier einfach stur stellt und einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang provozieren will oder ob man vielleicht noch ein paar Euro nachschiebt.

Bei einer Gesamtschuldnerschaft kann sich der Gläubiger übrigens aussuchen, bei wem er einfordert. Die beiden Personen müssten dann selbst untereinander klären, wie man das ausgleicht.

suninflower2013 
Fragesteller
 30.03.2015, 11:55
@mepeisen

Nochmals vielen Dank für Ihre Hilfe!

Leider handelt es sich bei dem "nachzuschiebenden" Betrag nicht um ein paar Euro, jedoch ist mir nun, nachdem ich alle Zahlen vorliegen habe aufgefallen, dass die "überbezahlte" Summe von Person Y sogar die geforderten Zinsen (deren Berechnungsgrundlage im Übrigen vollständig fehlt, der Gesamtbetrag wurde formlos per Mail geschickt) übersteigt, also wie Sie bereits vermutet hatten.

Ich frage mich, ob Person Y vom Gläubiger den überbezahlten Betrag zurück fordern kann, oder ob dies mit dem anderen Schuldner direkt geklärt werden muss.

So oder so kann ich aus dieser Situation einiges lernen, vielen Dank! 

Hallo! Ich habe eine unterzeichnete Schuldanerkenntnis & Ratenzahlungsvereinbarung aus dem Jahr 2005.

hier hätte auch zu Anfang die Zinsvereinbarungen reingehört. Im Nachhinein kann er das schlecht fordern. Da eine Laufzeit vereinbart war hätte der Geber nach Ablauf die Möglichkeit den Schuldner unter Verzug zu setzen. Damit hätter er Zinsen fordern können, so aber im Nachhinein nicht.

suninflower2013 
Fragesteller
 27.03.2015, 16:48

Hallo und vielen Dank für diese Information!